Der Paragraf 110 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der sogenannte „Taschengeldparagraf“. Er regelt, dass Minderjährige sich z.B. von dem zu Verfügung gestellten Taschengeld Dinge kaufen dürfen, ohne dass immer erst die Eltern das absegnen müssen. Und wer seine Finanzen aufbessern möchte, um diesen Paragrafen noch besser nutzen zu können, der hat jetzt in Freystadt eine neue Gelegenheit dazu…
Neue Taschengeldbörse in Freystadt vorgestellt
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