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Klinikum Neumarkt – Weiterhin kostenlose Corona-Tests für Krankenbesuche

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Nachweis gilt nur für Zutritt zum Klinikum

Der angekündigte Wegfall der kostenlosen Bürgertests betrifft nicht die Besuchsregelung am Klinikum Neumarkt. Hier ist die obligatorische Testpflicht für Besucher weiterhin gebührenfrei. Das Klinikum weist jedoch darauf hin, dass ein negatives Testergebnis nur den Zutritt ins Klinikum ermöglicht. Ein Nachweis über das Testergebnis wird nicht ausgestellt.

Daher gelten auch am Klinikum Neumarkt die bisherigen Besuchsregelungen weiterhin wie folgt:

  • Die Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag von 13.00 – 17.00 Uhr.

Der Einlass beginnt um 13.00 Uhr und endet um 16.30 Uhr.

  • Die Besuchszeit beträgt maximal 60 Minuten pro Tag und Patient.
  • Pro Tag ist der Besuch durch EINE Person pro Patient erlaubt. Die Besuchsperson kann täglich wechseln. Ein Besuch ist Personen ab 12 Jahren gestattet.
  • Zusätzlich gilt: Zur gleichen Zeit ist nur EINE Besuchsperson pro Zimmer erlaubt. Die Patienten werden gebeten, sich mit ihren Mitpatienten abzusprechen, um zeitgleiche Besuchswünsche zu vermeiden. Hier kann es dennoch zu Wartezeiten kommen.
  • Vor Betreten des Klinikums ist der Nachweis eines negativen gültigen Tests vorzulegen (Antigen-Schnelltest 24 h gültig, PCR-Test 48 h gültig).
  • Die Testpflicht besteht durch den Wegfall der Schul-Testungen auch für Schüler.
  • Hat der Besucher keinen gültigen Test, besteht die Möglichkeit, einen Test am Klinikum zu erhalten, der nur zum Betreten des Hauses gilt. Hier ist mit Wartezeiten zu rechnen.
  • Der Zugang zum Gebäude ist ausschließlich über zwei Container vor dem Haupteingang an der Nürnberger Straße möglich. Der Haupteingang selbst ist nur zum Verlassen des Klinikums offen.
  • Es ist von Wartezeiten auszugehen. Beim Warten ist der nötige Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Ein Zutritt ist ausschließlich mit FFP2-Maske ohne Ausatemventil gestattet. Diese muss während des gesamten Besuchs getragen werden. Während des gesamten Besuchs muss der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu Patienten, Besuchern und Personal eingehalten werden.
  • Der Besuch kann auch außerhalb des Patientenzimmers stattfinden. Patienten können sich mit ihrem Angehörigen nach Rücksprache mit den Pflegekräften auf der Station auch IM Klinikum aufhalten. Ein Aufenthalt außerhalb des Klinikums ist leider weiterhin nicht gestattet. Nach Verlassen des Klinikums ist ein erneutes Betreten nur nach neuer Anmeldung möglich.
  • Digitale Registrierung der Besucher. Idealerweise durch Voranmeldung über einen QR-Code oder dem Link auf der Klinikums-Homepage.
  • Die Registrierung der Kontaktdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum) durch Vorlage des Personalausweises, Datum und Uhrzeit des Besuchs sowie die Abfrage bezüglich Symptomen bei Betreten des Klinikums ist zwingend erforderlich.

Alle Informationen können auf der Homepage des Klinikums Neumarkt nachgelesen werden.

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