Die Besuchsregelung am Neumarkter Klinikum wird etwas gelockert. Die bisherige Beschränkung auf eine feste Besuchsperson während des gesamten Aufenthaltes entfällt, ab sofort kann diese täglich wechseln.
Die vor fünf Wochen eingeführte 3G-Regel für Besucher (Geimpft, genesen, getestet) hat zu einer Verbesserung der Situation geführt, so dass man dem vielfachen Patientenwunsch, wechselnde Besuchspersonen zuzulassen, jetzt nachkommen konnte.
Darüber hinaus gelten folgende Besucherregelungen.
- Bei Patienten mit einem voraussichtlich nur kurzen stationären Aufenthalt sollte auf einen Besuch gänzlich verzichtet werden.
- Ab dem 2. Aufenthaltstag ist jedem Patienten der Besuch von einem Besucher pro Tag möglich. Diese Person kann täglich wechseln (Bsp.: am Mittwoch besucht der Ehepartner, am Donnerstag die Tochter)
- Der Besuch ist nur zu den festen Besuchszeiten von 13.00 Uhr – 17.00 Uhr möglich.
- Der Einlass beginnt um 13.00 Uhr und endet um 16.30 Uhr.
- Der Besuch ist auf eine Stunde zu beschränken.
- Nur EINE Besuchsperson pro Zimmer.
- Kontaktdaten, Datum und Uhrzeit des Besuchs und die Abfrage bezüglich Symptomen und 3G-Regel werden bei Betreten des Klinikums registriert.
- Der Nachweis der 3G-Regel und die Vorlage des Personalausweises sind erforderlich.
- Besuche auf der Infektions- und Quarantänestation sind grundsätzlich nicht gestattet.
- Für onkologische Patienten gilt eine Sonderregelung.
- Weitere Informationen unter: https://www.klinikum-neumarkt.de/1446-Coronavirus-COVID-19.html
Der Besuch ist nur unter Einhaltung der gängigen Hygiene- und Abstandsregelungen möglich, d.h. Tragen einer FFP2-Maske, Einhalten des Mindestabstands von 1,50 m zu jeder Zeit, gründliche Händehygiene. Ein Verzehr von mitgebrachten Speisen ist auch weiterhin nicht möglich