Bayern fordert eine dauerhaft niedrigere Mehrwertsteuer für die Gastronomie
„Die Gastronomie zählt zu den Branchen, die mit am stärksten unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden. Deswegen will Bayern eine dauerhaft niedrigere Mehrwertsteuer für Festwirte, Restaurantbetreiber, Bars und Kneipen“, sagte Finanzminister Albert Füracker.
In dieser Woche wird Bayern im Finanzausschuss des Bundesrates und damit einem offiziellen Teil des Gesetzgebungsverfahrens einen diesbezüglichen Antrag einbringen. „Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll dabei nicht nur für Speisen, sondern auch für Getränke gelten, damit Festwirte in gleicher Weise von der Steuersenkung profitieren können“, erläuterte Füracker.
Zur Unterstützung der Gastronomie wurde bereits für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis Ende des Jahres die Mehrwertsteuer für Speisen, die in Restaurants verzehrt werden, auf 5 bzw. 7 Prozent vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 gesenkt.
Infolge der corona-bedingten Einschränkungen bei den Gästezahlen, Öffnungszeiten bis hin zu Geschäftsschließungen reicht dies allerdings nicht aus. „Die Gastwirte brauchen eine Perspektive für die Zeit nach Corona, um sich finanziell wieder erholen zu können,“ forderte der Bayerische Finanzminister. „Gleichzeitig stellt die ermäßigte Mehrwertsteuer bei Speisen und Getränken Chancengleichheit mit der Konkurrenz im benachbarten Ausland her. Gerade die Wirte an der Grenze zu Österreich oder Frankreich haben durch das ab Mitte nächsten Jahres wieder vorhandene Steuersatzgefälle einen substanziellen Wettbewerbsnachteil,“ ergänzte Füracker.
Ein einheitlicher Steuersatz für alle Gastronomieumsätze leistet nicht zuletzt einen Beitrag zum Bürokratieabbau, da auch künftig die Unterscheidung entfällt, ob Speisen zum Mitnehmen oder zum Verzehr in der Gaststube verkauft werden. Dies führt zu einer geringeren Fehleranfälligkeit und damit zu einem geringeren Prüfungsaufwand für die Finanzverwaltung. Für die Betroffenen – und das ist ein ganz wesentlicher Punkt – sinken die finanziellen Risiken.