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Füracker: Kommunaler Finanzausgleich 2022 kräftiger Impuls für Weg aus der Krise

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Ausgleichsvolumen 2022 trotz anhaltender Krise auf Spitzenniveau von 10,4 Milliarden Euro // Schwerpunkt auf Investitionen

Die Verhandlungen zwischen Staatsregierung und kommunalen Spitzenverbänden zum kommunalen Finanzausgleich wurden erfolgreich mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen. So sollen die Kommunen 2022 über 10,4 Milliarden Euro vom Freistaat Bayern erhalten. Bayerns Staatshaushalt steht nach wie vor krisenbedingt unter hohem Druck, trotzdem wird das Ergebnis vom Vorjahr um rund 128 Millionen Euro übertroffen. Hinzu kommen 2022 einmalig zusätzliche Mittel für Investitionen in Höhe von 400 Millionen Euro. So wird nicht nur das Niveau von 650 Millionen Euro im kommunalen Hochbau gehalten – zusätzlich werden einmalig weitere 360 Millionen Euro für diese wichtigen Baumaßnahmen insbesondere an Schulen und Kindertageseinrichtungen bereitgestellt.

Finanz- und Heimatminister Albert Füracker: „Der kommunale Finanzausgleich 2022 mit insgesamt 10,4 Milliarden Euro ist ein sehr deutliches Zeichen: Der Freistaat steht fest und zuverlässig an der Seite der Kommunen. Wir knüpfen mit einem starken kommunalen Finanzausgleich 2022 nahtlos an die massive Unterstützung in den letzten Jahren an. Unsere zusätzliche Investitionsinitiative ist eine wuchtige Stärkung auf dem Weg aus der Krise. Wir schaffen damit die Voraussetzungen, dass unsere Kommunen auch im nächsten Jahr kraftvoll in die Zukunft investieren können. Der kommunale Finanzausgleich 2022 sichert eine stabile, zukunftsfähige Infrastruktur und ist zugleich ein großer Schub für Bayerns Konjunktur und einen dynamischen Neustart.“

Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags und diesjähriger Gesprächsführer der kommunalen Spitzenverbände: „Wir beteiligen uns mit kommunalem Geld an einer einmaligen Investitionsoffensive von 400 Millionen Euro und erwarten, dass wir vom Freistaat bei den zu erwartenden Gewerbesteuerausfällen nicht alleine gelassen werden.“

Christian Bernreiter, Präsident des Bayerischen Landkreistags: „Als Umlageempfänger ist die Stabilisierung bzw. Verbesserung der Schlüsselzuweisungen ein wichtiger Faktor, den wir sehr begrüßen. Wir erwarten zudem vom Bund, dass er wie im vergangenen Jahr die Gewerbesteuerausfälle gemeinsam mit dem Freistaat Bayern kompensiert.“

Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Hubert Aiwanger: „Ein sehr gutes Gesamtergebnis für das Fundament Bayerns, unsere Kommunen. Erstmals über 10 Milliarden Euro reine Landesgelder für die kommunale Ebene. Insgesamt sind es 10,4 Milliarden Euro und damit über 128 Millionen mehr als bisher. Wichtige Punkte sind ein einmaliges Plus von 40 Millionen für den Bereich Wasserversorgung und Abwasser auf 130 Millionen Euro in 2022, damit kann der sensible Bereich der kommunalen Trinkwasserversorgung massiv gestärkt werden. Außerdem ein Plus von einmalig 40 Millionen Euro auf 125 Millionen in 2022 für Straßenausbaupauschalen der Kommunen, welche die weggefallenen Straßenausbaubeiträge der Hausbesitzer ersetzen. Damit die Kommunen weiter handlungsfähig sind und auch Aufträge an die regionale Wirtschaft und das Handwerk geben können, ist es auch für 2021 wichtig, ausgefallene Gewerbesteuer durch Bundes- und dann auch Landesmittel zu ersetzen. Ich fordere die Bundesregierung dringend auf, den Kommunen und Ländern zeitnah die Planungssicherheit zu geben, diese Ausfälle wie schon 2020 wieder zu 50 % zu ersetzen.“

Innenminister Joachim Herrmann: „Wir stärken mit erneut mehr als 10 Milliarden Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich unseren Kommunen den Rücken. Das ist für mich ein starkes Signal, wie wichtig dem Freistaat leistungsfähige Kommunen sind. Gemeinsam werden wir die vielen Herausforderungen der Corona-Pandemie auch finanziell stemmen.“

Markus Pannermayr, Vorsitzender des Bayerischen Städtetags: „Die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle durch Freistaat und Bund war im letzten Jahr von enormer Bedeutung für die Stabilität der Kommunalfinanzen. Ein Ersatz der diesjährigen Ausfälle durch den Bund ist derzeit leider nicht in Sicht. Umso wichtiger ist das heutige Signal, dass der Freistaat weiter beim Bund auf eine Ausgleichsregelung hinwirkt und bereit ist, wie im Vorjahr, seinen hälftigen Anteil zu leisten. Dafür bedanken wir uns und setzen uns weiter gemeinsam mit dem Freistaat mit Nachdruck dafür ein, dass auch der Bund die Kommunen nicht im Stich lässt. Die einmalige Erhöhung der Investitionsmittel um 400 Millionen Euro begrüßt der Bayerische Städtetag sehr. Vor allem die Steigerung der Fördermittel für den Schul- und Kita-Bau um 360 Millionen Euro hilft den Kommunen, dem weiter steigenden Bedarf in diesen Bereichen nachzukommen. Leider partizipieren die Kommunen nicht vollständig an der Erhöhung der Einnahmen im allgemeinen Steuerverbund. Dass die Schlüsselzuweisungen um 67 Millionen Euro auf insgesamt 4 Milliarden Euro gehoben werden konnten, ist allerdings ein wichtiges Zeichen der kontinuierlichen Unterstützung der Kommunen durch den Freistaat.“

Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags: „Bisher sind wir mit einem blauen Auge davongekommen – dafür sind wir dem Bund und dem Freistaat sehr dankbar. Da die Bezirke aber weitestgehend über Umlagen finanziert werden, sind wir auf solide Haushalte von Gemeinden, Städten und Landkreisen angewiesen. Auch für 2021 braucht es für den Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle die Unterstützung von Bund und Freistaat. Denn wenn die anderen kommunalen Ebenen in eine finanzielle Schieflage geraten, trifft das auch die Bezirkshaushalte. Für das kommende Jahr sind wir zunächst einmal froh, dass die Zuweisungen an die Bezirke nach Art. 15 BayFAG stabil bleiben und die Schlüsselmasse noch einmal gestärkt wurde.“

Josef Zellmeier, MdL, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag: „In einer für beide Seiten schwierigen Zeit haben wir heute ein Ergebnis gefunden, mit dem der Freistaat und die bayerischen Kommunen gut leben können. Wir haben einen fairen Ausgleich für die Lasten der Corona-Pandemie gefunden. Große Steigerungen waren nicht möglich, aber der Freistaat hält in allen Bereichen die Zahlungen an die bayerischen Kommunen stabil. Gleichzeitig appelliere ich an den Bund, wieder einen Ausgleich für die kommunalen Einbußen bei der Gewerbesteuer vorzusehen.“

Die Ergebnisse des Spitzengesprächs zum kommunalen Finanzausgleich 2022 im Einzelnen:

Die Schlüsselzuweisungen, die größte Einzelleistung im kommunalen Finanzausgleich, steigen um 67 Millionen Euro auf 4 Milliarden Euro. Als freie Deckungsmittel und Ergänzung der eigenen Steuereinnahmen haben sie eine hohe Bedeutung für eine starke kommunale Selbstverwaltung.

Die Landratsämter erhalten zur Erfüllung ihrer staatlichen Aufgaben außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs – wie schon in den letzten drei Jahren – erneut insgesamt 70 zusätzliche Stellen. Die allgemeinen Finanzzuweisungen nach Art. 7 BayFAG für Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis bleiben stabil auf dem Rekordniveau von rund 850 Millionen Euro. Dazu gehört neben den sogenannten Pro-Kopf-Beträgen auch das Aufkommen an Gebühren, Geldbußen und Verwarnungsgelder, das den Kommunen überlassen wird.

Bei den kommunalen Investitionen setzt der Freistaat Bayern stärkere Akzente denn je: DerHaushaltsansatz für den kommunalen Hochbau, insbesondere von Schulen und Kindertageseinrichtungen, wird auf dem Rekordniveau von 650 Millionen Euro aus dem Vorjahr fortgeführt. Investitionen sind der beste Weg gegen die Krise. Daher werden einmalig 360 Millionen Euro zusätzlich für kommunale Hochbaumaßnahmen bereitgestellt. Dieser kraftvolle Impuls stärkt die Liquidität der Kommunen und sorgt dafür, dass diese die Auswirkungen der Corona-Krise schneller bewältigen und in ihre Schulen und Kindertageseinrichtungen weiterhin auf hohem Niveau investieren können. 2022 steht den Kommunen damit insgesamt gut 1 Milliarde Euro für den kommunalen Hochbau zur Verfügung – ein enormer Kraftakt für den Freistaat! Gleichzeitig werden die Mittel für die Krankenhausfinanzierung (643 Millionen Euro) und die allgemeine Investitionspauschale (446 Millionen Euro) auf dem hohen Vorjahresniveau fortgeführt.

Für die Straßenausbaupauschalen, die der Staat den Gemeinden nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gewährt, stehen 2022 – über den regulären Etat von 85 Millionen Euro hinaus – weitere 40 Millionen Euro, insgesamt 125 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist deutlich mehr, als die Kommunen vor Einführung der Pauschalen an Straßenausbaubeiträgen eingenommen haben und stärkt die Investitionsfähigkeit der Gemeinden weiter.

Der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen wird 2022 wieder mit 120 Millionen Euro fortgeführt. Damit unterstützt der Freistaat Bayern besonders strukturschwache oder in eine finanzielle Notlage geratene Kommunen zielgenau und ebnet den Weg für finanziell stabilere Zeiten. Wie im Vorjahr werden aus dem Mittelansatz erneut 10 Millionen Euro zur finanziellen Unterstützung der bayerischen Kur- und Fremdenverkehrsorte verwendet.

Die Zuweisungen an die Bezirke werden 2022 auf dem hohen Niveau von 706,5 Millionen Euro fortgeführt.

Die Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen wird im Jahr 2022 mit Mitteln in Höhe von 90 Millionen Euro fortgesetzt. Hinzu kommen einmalig 40 Millionen Euro für kurzfristige Investitionsbedarfe in diesem Bereich. Diese Förderung kommt vor allem kleineren Gemeinden im ländlichen Raum zugute. Der Freistaat Bayern appelliert gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden weiterhin an den Bund, dass dieser seiner gesamtstaatlichen Verantwortung nachkommt und – wie im letzten Jahr – Steuermindereinnahmen der Kommunen in 2021 ausgleicht. „Der Freistaat Bayern ist bereit, den Kommunen auch dieses Jahr unter die Arme zu greifen und seinen Beitrag im Rahmen einer Bundesregelung wie 2020 zu leisten. Der Bund muss sich hier aber endlich bewegen und eine Ausgleichsregelung auf den Weg bringen“, sagte Finanz- und Heimatminister Füracker abschließend.

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