Wer ein im Juni, Juli oder August gültiges 365-Euro-Ticket VGN oder Semesterticket Zusatzkarte am Automaten, in einer VGN-Verkaufsstelle oder beim Fahrpersonal in Papierform gekauft hat, kann sich noch bis 31. August den Differenzbetrag erstatten lassen. Das zuständige Verkehrsunternehmen erstattet den Kaufbetrag bis auf 9 Euro pro Monat. Dafür wenden sich Kundinnen und Kunden direkt vor Ort an das Verkehrsunternehmen, bei dem sie das Ticket gekauft haben. Dort muss das Ticket vorgelegt werden. Ein Antragsdokument ist hierfür nicht nötig. Nach dem 31. August können keine Beträge mehr erstattet werden.
Digital gekaufte Tickets werden automatisch erstattet
Diese Regelung gilt nicht für Tickets, die über digitale Kanäle gekauft wurden. In diesem Fall wird der Kaufbetrag bis auf 9 Euro auf dem gleichen Zahlungsweg automatisch zurückerstattet, über den das Ticket gekauft wurde. Bei monatlicher Zahlung wird die Abbuchung reduziert. Gleiches gilt für Abos: Auch hier wird der monatliche Abbuchungsbetrag automatisch reduziert oder es erfolgt eine Rückzahlung bei jenen, die den Betrag auf einmal gezahlt haben.