Seit 2017 ist in Deutschland keine Sondergenehmigung mehr erforderlich, um Cannabis auf Rezept zu erhalten. Unter anderem Schmerzpatienten profitieren von dieser Anpassung. Das neue Cannabisgesetz (CanG) von 2024 entlastet Praxen bürokratisch, und seit April 2024 werden Cannabisarzneien sogar auf dem normalen E-Rezept ausgestellt. Auch in Neumarkt in der Oberpfalz ist eine beständige Nachfrage nach verlässlichen Informationen zu beobachten. Der folgende Überblick fasst kompakt zusammen, welche Voraussetzungen heute gelten, wie der Antrag auf Kostenübernahme funktioniert und worauf Patienten bei der Versorgung achten sollten.
Vom Erstgespräch bis zum E-Rezept: der formale Weg
Der Weg zur Therapie beginnt stets in der Sprechstunde. Ärzte prüfen zunächst, ob eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, ob alle konventionellen Therapien ausgeschöpft sind und ob begründete Aussicht auf Linderung durch Cannabinoide besteht. In der Praxis wird meist zuerst der Kostenübernahmeantrag gestellt; das eigentliche Rezept folgt nach positiver Zusage, um Retaxationen zu vermeiden. Seit dem 17. Oktober 2024 dürfen jedoch Hausärzte sowie Schmerz-, Palliativ-, Geriatrie- und Onkologiefachärzte und andere Fachgruppen Cannabis ohne vorherige Genehmigung verordnen. Nur wenige Bereiche benötigen unverändert die Zustimmung der Krankenkasse. Das Cannabisrezept muss alle relevanten Daten enthalten, damit die Krankenkasse den Antrag fristgerecht bearbeiten kann. Seit 1. April 2024 genügt ein reguläres elektronisches Rezept; die frühere Pflicht zum Betäubungsmittelformular entfiel.
Telemedizinische Anbieter übernehmen auf Wunsch die komplette Antragstellung und leiten das Rezept direkt an spezialisierte Versandapotheken weiter. Entscheidet sich die Praxis dabei für einen standardisierten Blütenmix des Herstellers avaay, landet das Cannabisrezept zusammen mit der Empfehlung für eine bestimmte Sorte in der Patientenakte – ein Vorgehen, das die spätere Dosis-Titration erleichtert und die Genehmigungschancen steigert.
Kostenübernahme, Privatrezept und finanzielle Spielräume
Sobald das Rezept vorliegt, prüft die gesetzliche Krankenkasse den Antrag. Liegen alle Informationen vollständig vor, beträgt die Frist drei bis fünf Wochen; bei palliativer Versorgung oder während eines Klinikaufenthalts verkürzt sich der Zeitraum auf wenige Tage. Genehmigt die Kasse, zahlt die versicherte Person lediglich die gesetzliche Zuzahlung von fünf bis zehn Euro pro Verordnung. Lehnt die Kasse ab, kann die behandelnde Praxis ein Gutachten nachreichen oder den Weg über ein Privatrezept wählen. Sodann tragen Patienten die Kosten allerdings selbst.
Selektivverträge – direkte Vereinbarungen zwischen einzelnen Krankenkassen und Leistungserbringern – existieren bereits seit 2021. Das CanG bestätigt dieses Instrument und erweitert es, sodass Krankenkassen im Schmerzbereich weiterhin ganz auf ihr Genehmigungsrecht verzichten können. Damit rücken kurzfristige Therapiebeginne in Reichweite, was insbesondere Chroniker mit neuropathischen Schmerzen entlastet.
Die elektronische Verordnung reicht den meisten Patienten, um ihre Cannabismedizin wohnortnah abzuholen oder über eine Online-Apotheke zu beziehen. Mitunter der Hersteller avaay liefert medizinisches Cannabis gemäß europäischen Pharmanormen und deckt mit mehreren genetisch stabilen Sorten ein breites Terpenprofil ab.
Indikationen und ärztliche Entscheidungsgrundlagen
Die Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte dokumentierte bis Ende 2022 vor allem Verordnungen bei chronischen Schmerzen, Spastiken infolge von Multipler Sklerose sowie Appetitverlust bei Tumorerkrankungen. Die Daten belegen, dass ein klar definiertes Beschwerdebild und vollständige Dokumentationen die Bewilligungsquote erhöhen.
Das neue medizinische Cannabisgesetz (MedCanG) schreibt weiterhin eine ärztliche Einzelfallprüfung vor, verlangt aber kein separates Register mehr; das vereinfacht die Entscheidung, ohne die Therapiehoheit einzuschränken. Ärzte nutzen die Spielräume aktiv und verordnen heute vermehrt cannabinoidbasierte Lösungen bei postoperativen Schmerzen, Migräne und ADHS im Erwachsenenalter. Bei Migräne und ADHS handelt es sich jedoch um Off-Label-Indikationen mit deutlich geringeren Bewilligungsquoten.
Wichtig bleibt das Monitoring: Jede Praxis legt Behandlungsziele fest, dokumentiert Dosisanpassungen und evaluiert nach zwölf Wochen die Wirkung. Entspricht der Verlauf den Erwartungen, verlängert sie das Rezept. Das schafft eine transparente Entscheidungsgrundlage, die Krankenkassen in der Regel akzeptieren, sofern alle Standardtherapien ausgeschöpft sind.