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Versicherung für Kinder – Darauf sollten Sie achten

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Eltern tragen Verantwortung für Ihre Kinder und möchten sie in jeder Situation gut geschützt wissen. Doch Krankheiten, Unfälle, Krankenhausaufenthalte und ähnliches lassen sich leider nicht immer vermeiden. Daher ist eine entsprechende Vorsorge empfehlenswert. Doch welche Versicherungen sind für Kinder sinnvoll und worauf sollte geachtet werden? Diese Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.

Welche Versicherungen empfehlen sich für Kinder?

Den richtigen Versicherungsschutz auszuwählen, spielt nicht nur bei den Erwachsenen, sondern ebenso bei Kindern eine wichtige Rolle. Nach der Geburt verändert sich der Bedarf, denn es gibt auch rund um das Kind Situationen, die eintreffen können, aber nicht vorhersehbar sind. Vor allem in Bezug auf das Wohl des Nachwuchses ist Vorsicht besser als Nachsicht. Folgende Versicherungen sind empfehlenswert:

Unfallversicherung

Kinder sind von Natur aus sehr aktiv, fast dauerhaft in Bewegung, spielen und toben herum. Dementsprechend ist auch das Risiko für Unfälle größer. Der gesetzliche Unfallschutz beschränkt sich lediglich auf Unfälle in Einrichtungen wie Kindergarten oder Schule und dem Weg dorthin. Eine Unfallversicherung leistet ebenso bei einem Unfall in der Freizeit. Resultieren daraus schwerwiegende gesundheitliche Folgen, geht dies mit hohen Kosten einher, wenn beispielsweise das Haus behindertengerecht umgebaut werden muss oder Pflegeleistungen notwendig sind. Damit ein Unfall zu keinem Fiasko wird, empfiehlt sich der Abschluss einer Kinderunfallversicherung. Sie übernimmt die anfallenden Kosten. Die enthaltenen Leistungen können auf der Webseite von CosmosDirekt nachgelesen werden. Daneben sind die wichtigsten Fragen rund um die Unfallversicherung für Kinder beantwortet.

Kinderinvaliditätsversicherung

Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet ebenso bei krankheitsbedingter Invalidität. Dieser Abschluss empfiehlt sich für Eltern, die ihren Nachwuchs zusätzlich gegen eine krankheitsbedingte Invalidität absichern wollen. Sie lässt sich als Zusatzdeckung in der Kinderunfallversicherung einbinden und bietet eine Rente, deren Höhe vertraglich vereinbart wird, wenn das Kind durch einen Unfall oder eine Erkrankung einen gewissen Grad der Behinderung erleidet. Die Gliedertaxe ist ein entscheidendes Kriterium beim Abschluss. Sie bestimmt den Invaliditätsgrad. Je besser sie ist, desto höher ist auch die Leistung, die im Falle einer Invalidität gezahlt wird. Achtung: Bei manchen Versicherungspolicen muss der Invaliditätsgrad über 50 Prozent liegen, damit eine Zahlung geleistet wird. Zudem sollte darauf geachtet werden, ob bei der Umstellung der Versicherung für Kinder auf eine Police für Erwachsene eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt.

Private Haftpflichtversicherung

Genau wie bei den Erwachsen geht es auch bei den Kindern nicht ohne eine private Haftpflichtversicherung. Wenn sie spielen und tollen, kann sehr schnell etwas kaputtgehen. Kurz nicht aufgepasst, kann ein großer bzw. teurer Schaden entstanden sein. Laut Gesetzgeber sind Kinder bis zum siebten Geburtstag deliktunfähig. Daher müssen Eltern für die Beschädigung nur aufkommen, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Mit der Haftpflichtversicherung schützen Eltern sich und Ihren Nachwuchs gegen Schadensersatzforderungen. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Eine Familienhaftpflicht gilt, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, doch sie verlängert sich meist bis zur Lehre oder zum Studium.

Zusammenfassung


Es zeugt von Verantwortungsbewusstsein, wenn Eltern an einen Versicherungsschutz für ihr Kind denken. Wichtig ist eine Unfallversicherung. Erleidet der Nachwuchs durch einen Unfall bleibende gesundheitliche Schäden, entstehen meist hohe Kosten. Mit der Versicherung ist eine angemessene Versorgung und Betreuung möglich. Mit der Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung kann der Nachwuchs zudem gegen eine krankheitsbedingte Invalidität abgesichert werden. Daneben ist für einen umfassenden Schutz die private Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie übernimmt die Kosten, die nach einem Schaden dem Verursacher entstehen. Dabei gilt zu bedenken, dass Kinder bis zur Volljährigkeit über die private Haftpflichtversicherung der Eltern versichert sind.

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