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Unterricht an der Städtischen Sing- und Musikschule läuft weiter

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Musikschulen dürfen wie manch andere Einrichtungen im außerschulischen Bildungsbereich weiter betrieben werden. Dies geht aus der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.10.2020 hervor, wo in der Anlage für den Unterricht unter § 20 Absatz 2 angeordnet wird:

„Unterricht an Musikschulen darf nur erteilt werden, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5m, bei Blasinstrumenten und Gesang ein Mindestabstand von 2m gewahrt ist.“ Da dies bisher schon beachtet wurde, findet an der Sing- und Musikschule daher der Unterricht weiterhin statt.

Unter Einhaltung der allgemein im Umgang mit der Corona-Pandemie gültigen „AHA-Regeln“ wird dabei sowohl der Einzelunterricht als auch der Gruppen- und Ensembleunterricht aufrechterhalten.

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