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Überschreitung des Inzidenzwertes 200 im Landkreis Neumarkt

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Am 06.12.2020 gab das RKI für den Landkreis Neumarkt i.d.OPf. eine 7-Tage-Inzidenz auf 100.000 Einwohner von 228,9 Infektionen mit SARS-CoV-2 an. Damit wurde erstmals an diesem Tag die Schwelle von 200 Infektionen innerhalb von sieben Tagen auf 100.000 Einwohner überschritten. Das heißt, dass seit heute weitere verschärfte Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Neumarkt gelten: 

Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte sind untersagt.

An allen Schulen, mit Ausnahme der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie der Abschlussklassen ist ab der Jahrgangsstufe acht durch geeignete Maßnahmen wie insbesondere durch Wechselunterricht sicherzustellen, dass auch im Unterricht zwischen allen Schülern und Lehrkräften ein Mindestabstand von 1,5 m durchgehend eingehalten werden kann. Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterreicht in Präsenzform ist untersagt. 

Der Konsum von Alkohol auf zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten ist ganztägig untersagt.
Als stark frequentierte Begegnungsflächen gelten im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. der Marktplatz in Freystadt; in Neumarkt die Marktstraße (Untere Marktstraße ausgehende vom Unteren Tor, einschließlich Rathausplatz, und Obere Marktstraße bis zur Einmündung in die Badstraße, die Bahnhofstraße; ausgehend von der Kreuzung mit der Ringstraße/Badstraße bis zum Bahnhof (einschließlich Bahnhofsvorplatz), die Klostergasse; ausgehend vom Rathausplatz bis zum Klostertor und in Parsberg die Dr.-Boecale-Straße/ Marktstraße (von der Einmündung Lindlbergstraße/Hohenfelser Straße bis zur Kreuzung Lupburger Straße/Alte Seer Straße), die Dr.-Schrettenbrunner-Straße ab der Kreuzung mit der Marktstraße bis zur Einmündung der Zufahrt zum Rewe-Markt Dr.-Schrettenbrunner-Straße 7 sowie Zum Mallersdorfer Grund (zwischen Hohenfelser Straße und Dr. Boecale-Straße. Das Landratsamt weist darauf hin, dass an diesen Orten nach wie vor auch die Pflicht des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes gilt. 

Zusätzlich ergeht die dringende Empfehlung an alle Schüler, auch auf den Vorplätzen vor Schulen und auf den Wegen von und zur Schule Masken zu tragen, wenn sich ein Abstand von 1,5m zu anderen Schülern nicht wahren lässt.

Die Fallzahlen haben sich weiter schnell nach oben entwickelt. Das Landratsamt appelliert an die Bürger, unnötige Begegnungen zu vermeiden und derzeit nicht notwendige Besuche und Treffen zu verschieben sowie sich generell an die AHA-Regeln zu halten. Dadurch können wir die Fallzahlen wieder senken, andere Menschen schützen und uns von den neuen Einschränkungen auch wieder befreien. Alle Menschen sind jetzt gefordert, besonnen und umsichtig zu handeln. Wenn wir jetzt Kontakte einschränken, können sich weniger Menschen an einem Infizierten anstecken und das Gesundheitsamt kann leichter Begegnungen nachvollziehen und die Verbreitung des Virus effektiver stoppen. 

Dass sich wirklich alle Menschen im Landkreis an die Regeln halten ist wichtig, weil ein Infizierter meist schon ansteckend ist, bevor er davon wissen kann, bspw. weil er Krankheitszeichen wie Husten verspürt. Jeder kann die Krankheit also weitertragen, ohne es zu merken. Deswegen können wird nur durch vorsorgliches Handeln gemeinsam die Infektionsketten unterbrechen. 

Neue Coronavirus-Infektionen bestätigt 

Im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. sind seit Freitag 146 weitere Fälle einer Neuinfektion mit dem Coronavirus bestätigt worden. 75 Personen wurde als genesen gemeldet.

Aktuell sind damit 433 mit dem Coronavirus infizierte Personen bestätigt. Davon befinden sich 24 Personen in stationärer, nicht intensivmedizinischer Behandlung im Klinikum, vier Personen befinden sich auf der Intensivstation. 

Die Gesamtzahl der bestätigten Fälle der Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Neumarkt liegt bei 2062.

Die Gesamtzahl der Fälle beinhaltet auch verstorbene (57) und genesene (1572) Personen. Als „genesen“ werden die Personen bezeichnet, die aus der Quarantäne entlassen wurden. 

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