Aufgrund der Aufhebung des Katastrophenfalls sowie dem Wegfall von Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und im Hinblick auf die Flüchtlingskrise durch den Krieg in der Ukraine, ist es in der Vergangenheit zu erheblichen Wartezeiten im Einwohnermeldeamt bei einer persönlichen Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung gekommen. Um den Bürgerinnen und Bürgern Wartezeiten zu ersparen sowie dem großen Andrang an Publikumsverkehr besser gerecht werden zu können, ist eine Vorsprache im Einwohnermeldeamt ab Montag, 16. Mai 2022 ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der aktuell zu bearbeitenden Anfragen nicht immer eine kurzfristige Terminvereinbarung möglich sein wird. Für Ihre Terminvereinbarung gehen Sie bitte auf die Internetseite der Stadt unter www.neumarkt.de. Dort ist ein Hinweislink zur Online-Terminvereinbarung für das Einwohnermeldeamt gesetzt. Diesen findet man auch im Bereich „Ämter und Dienstleistungen“ beim Einwohnermeldeamt bzw. bei den beschriebenen Dienstleistungen.
In den Rathäusern und Verwaltungsräumen gilt zudem für Besucher weiterhin eine FFP-2-Maskenpflicht. Um das Risiko einer Verbreitung der Corona-Infektion zu minimieren, rät die Stadt darüber hinaus ihren Bürgern, persönliche Besuche in den Rathäusern auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Soweit es möglich ist, sollten Angelegenheiten telefonisch, per Mail oder per Post erledigt werden. Außerdem ist es für persönliche Vorsprachen in den Rathäusern ohnehin hilfreich, vorab ein Termin mit dem erforderlichen Ansprechpartner zu vereinbaren.