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STEUERLICHE HILFEN FÜR GASTRONOMIE UND UNTERNEHMEN AUSGEWEITET

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Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie verlängert – Verlustrücktrag für Krisenzeit verdoppelt

Finanzminister Albert Füracker zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses auf Bundesebene in Berlin: „Bayern hat sich mit seinen Forderungen für die Gastronomie und die Unternehmen in Berlin durchgesetzt. Die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie bis Ende 2022 zu verlängern, ist eine kräftige Entlastung für die Wirtinnen und Wirte. Die Verdopplung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Krisenjahre 2020 und 2021 auf 10 bzw. 20 Millionen Euro sorgt für dringend benötigte Liquidität in den Unternehmen. Davon profitieren insbesondere kleine und mittlere Betriebe. Zu einer verantwortungsvollen Politik gehört es, vernünftige und realistische Vorschläge zu machen.“ Füracker betont: „Es kommt nicht darauf an, durch täglich neue Öffnungsdebatten die Menschen zu verunsichern, entscheidend ist, was umgesetzt wird. Ministerpräsident Dr. Markus Söder fordert nicht nur, er setzt um. So geht aktive Hilfe für die Wirtschaft in Zeiten der Krise.“

Die neuen Maßnahmen hat der Koalitionsausschuss auf Betreiben Bayerns in Berlin jetzt beschlossen. Sie treten neben die bestehenden steuerlichen Maßnahmen und sollen die Wirtschaft beim Weg durch die Pandemie-Krise unterstützen. Dass gerade solche Maßnahmen massiven Erfolg haben, zeigen die bisherigen Zahlen der steuerlichen Hilfen in Bayern: Bis heute haben die bayerischen Steuerbehörden über 380.000 Anträge bearbeitet und haben dabei über 8,2 Milliarden Euro an steuerlichen Unterstützungen ermöglicht, zum Beispiel in Form von Stundungen oder reduzierten Vorauszahlungen.

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