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Zahlen liegen erneut deutlich weit über dem Soll

Auch bei der aktuellen Meldung der Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen erfüllt die Stadt Neumarkt ihre Quote mehr als deutlich. Schon seit vielen Jahren liegt die Stadt jeweils weit über der gesetzlich vorgeschriebenen Fünf-Prozent-Marke. 2021 waren es 7,74 Prozent an Pflichtarbeitsplätzen, auf denen schwerbehinderte Mitarbeiter eine Arbeitsstelle bei der Stadt gefunden haben. „Es zeigt sich erneut, dass wir ein Arbeitgeber sind, bei dem Integration in jeder Hinsicht großgeschrieben wird“, kommentiert Neumarkts Oberbürgermeister Thomas Thumann die hohe Erfüllung der Quote. „Erneut machen wir damit deutlich, dass wir Teilhabe und Würdigung für diesen Beschäftigtenkreis ernst nehmen und gleichzeitig auch deren Arbeitsleistung anerkennen.“

Im Sozialgesetzbuch ist festgelegt, dass fünf Prozent aller Arbeitsplätze bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzt sein müssen. Dies gilt für alle Betriebe mit 20 Arbeitsplätzen und mehr. Bis zum jeweils 31. März müssen die Arbeitgeber die Zahlen für das vorhergehende Jahr dazu an die Agentur für Arbeit übermitteln. Arbeitgeber, die diese Pflicht nicht erfüllen oder den Nachweis schuldig bleiben, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Bei Nichtabgabe der Erklärung kommt sogar noch eine hohe Geldbuße in Betracht. Die Stadt Neumarkt ist hier schon seit vielen Jahren vorbildlich unterwegs und hat diese Quote bisher stets nicht nur eingehalten, sondern jeweils deutlich übertroffen. Im Durchschnitt der letzten Jahrzehnte waren es jedes Jahr rund 50 Prozent mehr an Arbeitsstellen für diesen Personenkreis, mit denen die Stadt Neumarkt über der gesetzlichen Marke gelegen ist.

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