Die Anmeldung für das kommende Kinderbetreuungsjahr 2021/2022 läuft wie schon in den letzten beiden Jahren zentral und online über ein Internetportal der Stadt. Noch bis 19. Februar 2021 haben Eltern die Gelegenheit, ihre Kinder anzumelden. Dies ist nur über den Zugang https://www.buergerserviceportal.de/bayern/neumarktopf möglich. Zur Optimierung des Anmeldevorgangs und als Vereinfachung für die Eltern hat die Stadt 2019 dieses Verfahren eingeführt. Auf diese Weise sollen die vorhandenen Plätze optimaler vergeben und besser genutzt werden können. Die Vorteile für die Eltern sind vielfältig. Sie bestehen darin, dass sie für den Anmeldevorgang nur einmal eine Anmeldung ausfüllen müssen. Dabei können sie bestimmte Einrichtungen favorisieren, indem sie drei auswählen und als Prioritäten angeben. Die besondere Erleichterung für die Eltern besteht darin, dass sie dies jederzeit 24 Stunden rund um die Uhr machen können. Sie sind dadurch nicht mehr auf die Öffnungszeiten der Kindergärten und Kindertagesstätten angewiesen und müssen dort auch nicht mehr persönlich zur Anmeldung erscheinen, was heuer angesichts der Corona-Pandemie ohnehin vermieden werden muss. Durch den großzügigen Online-Anmeldezeitraum können Eltern diese Entscheidung in Ruhe treffen, denn es gilt dabei nicht das Prinzip, dass das Kind den Vorzug in einer Einrichtung erhält, das zuerst angemeldet war. Die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung spielt also keine Rolle, sie ist den Einrichtungen bei ihrer späteren Entscheidung nicht einmal bekannt. Dies bedeutet einen wesentlich stressfreieren Anmeldevorgang für die Eltern. Informationen zu den Betreuungsangeboten und dem Anmeldevorgang bietet ein Flyer, der dieser Pressemitteilung beiliegt. Dieser sowie weitere Informationen und Links zu den Einrichtungen finden sich auf der Internetseite der Stadt unter www.neumarkt.de im Bereich „Leben und Wohnen“ unter dem Stichwort „Kinderbetreuung“.
Die Anmeldung und weitere Informationen dazu finden sich unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/neumarktopf .Neben der Möglichkeit, sein Kind online anzumelden, gibt es auf dieser Plattform im Internet auch viele Informationen rund um die Einrichtungen. Dazu brauchen die Eltern nur im Bürgerserviceportal den Punkt „Kitaplatz-Bedarfsanmeldung“ aufrufen und sich mit ihrem Bürgerkonto anzumelden. Wer noch keines hat, kann dies über diesen Weg ebenfalls vornehmen. Dort finden sich dann die unterschiedlichen Betreuungseinrichtungen mit ihren Besonderheiten. Wenn die Eltern ihr Kind angemeldet und die gewünschten Einrichtungen ausgewählt haben, können sie sich mit der einmaligen Online-Eingabe der erforderlichen Daten für ihr Kind bis 19. Februar 2021 vormerken lassen. Die Zuteilung auf die einzelnen Einrichtungen erfolgt dann anschließend nach den Vergabekriterien der jeweiligen Einrichtung.
Hierbei werden die Prioritäten, die freien Plätze sowie weitere Kriterien (z. B. Geschwisterkind, Behinderung) berücksichtigt. Danach erhalten die Eltern eine Mitteilung über die Platzzuteilung, die sie im Postkorb ihres Bürgerkontos vorfinden. Anschließend müssen die Eltern die Platzannahme oder Platzabsage bis zu dem im Schreiben angegebenen Zeitpunkt an die Betreuungseinrichtung zurückmelden. Am Ende steht die Vertragsunterzeichnung. Hierzu setzen sich die Leitungen der Betreuungseinrichtungen mit den Eltern in Verbindung und klären diese über das weitere Vorgehen, wie z. B. Erstgespräch, Eingewöhnungszeit etc. auf.