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Neue Ausgabe des qualifizierten Mietspiegels erschienen

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Die Stadt Neumarkt hat eine Neufassung des qualifizierten Mietspiegels erstellen lassen. Die Online-Version ist unter www.neumarkt.de  zu finden. Dort kann man Daten eingeben und so entsprechende Mietpreisangaben für eine Wohnung erhalten. Die Textversion kann dort als Pdf heruntergeladen bzw. ausgedruckt werden. Ein gedrucktes Exemplar ist an der Infotheke der Stadt im Rathaus I oder im Liegenschaftsamt im Rathaus III erhältlich. „Seit Jahren sind die Themen Wohnen und Mietpreise in aller Munde, auch bei uns in Neumarkt ist die Nachfrage nach Wohnraum sehr hoch, während das Angebot eher gering ist“, schildert Oberbürgermeister Thomas Thumann die Hintergründe. „Das bedeutet aber, dass Wohnungspreise und Miethöhen zum Teil massiv anziehen. Für die Rechtssicherheit im Umgang zwischen Vermietern und Mietern ist es deshalb wichtig, eine Basis zu haben, anhand der man Mietpreise einordnen kann.“ Daher habe man bei der Stadt Neumarkt schon vor vielen Jahren begonnen, einen Mietenspiegel aufzulegen. Die Daten hierzu erhebt das EMA-Institut und es wirken daran zahlreiche Akteure des Wohnungsmarktes mit. „Ich danke den Mitgliedern des begleitenden Arbeitskreises einschließlich der Mitarbeiter der Stadtverwaltung und des EMA-Instituts für die geleistete Arbeit“, betont Oberbürgermeister Thumann. „Auch den Bürgerinnen und Bürgern danke ich, die uns Auskunft zu ihren Immobilien gegeben haben.“ Die Ausgabe 2022 des qualifizierten Mietspiegels wurde anhand des Preisindex auf der vorhandenen Datenbasis fortgeschrieben.

Ziel eines qualifizierten Mietspiegels ist es, das Mietpreisgefüge möglichst transparent zu machen. Damit können Betroffene, Mieter genauso wie Vermieter, Anhaltspunkte gewinnen, wie ihre Wohnung einzuordnen ist. Mietspiegel dienen so auch als Preisbarometer und sind wichtige Instrumente für die Immobilienwirtschaft genauso wie für jeden Wohnungsbesitzer und jeden Mieter. Auch öffentliche Verwaltungen stützen sich bei ihrer Arbeit auf Mietspiegel, wie etwa Finanzämter, Sozialbehörden oder Wohngeldstellen. Ein gut erstellter Mietspiegel ist eine zuverlässige Informationsquelle und beugt letztlich auch Mietpreisüberhöhungen vor. Der Mietspiegel wird dabei die ortsübliche Vergleichsmiete, die sogenannte „Nettokaltmiete“ in Abhängigkeit vom Baualter, von der Größe, Ausstattung und dem Wohnumfeld widerspiegeln.

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