Der Lichtmessjahrmarkt am 06. Februar 2022 findet nicht statt. Gemäß § 10 Abs. 3 der BayIfSMV sind derzeit „Jahresmärkte, insb. Weihnachtsmärkte“ untersagt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt fällt auch der Lichtmessjahrmarkt unter diese Regelung, so dass er ersatzlos abgesagt werden muss.