Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat für pflegende Angehörige in ganz Bayern insgesamt 1 Million FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung gestellt und dieses Kontingent wurde über den Landkreis auf die Kommunen aufgeteilt.
Auf die Stadt Neumarkt entfielen 3.100 Masken, die seit 25.1.2021 ausgegeben werden. Da die Stadt mit einer hohen Nachfrage gerechnet hatte und die Ausgabe daher gesichert unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln ablaufen sollte, wurde eigens eine Ausgabestelle im Eingangsbereich des Reitstadels eingerichtet.
Allerdings hat sich gezeigt, dass die Ausgabe nur schleppend läuft. Daher wird die Ausgabestelle der Masken im Reitstadel beendet und ab Donnerstag, 4.2.2021 sind die Masken im Rathaus I am Rathausplatz erhältlich. Nachdem die Zugänge zum Rathaus aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen sind, werden die Abholer der Masken gebeten, am Haupteingang bei der Information zu klingeln. Dann erhalten sie über die Mitarbeiter der Information/Poststelle die jeweils drei Masken für pflegende Angehörige.
Voraussetzung ist die Vorlage des Schreibens der Pflegekasse zur Feststellung des Pflegegrads der betreuten Person. Die drei Masken erhält dabei nur die Hauptpflegeperson einer bzw. eines zu Hause zu pflegenden Angehörigen, wobei sich der Wohnsitz der gepflegten Person im Stadtgebiet von Neumarkt befinden muss.
Bei der Ausgabe werden Name, Vorname und Geburtsdatum der zu pflegenden Person sowie Name und Vorname des Abholers/der Abholerin erfasst. Die Ausgabezeiten sind Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 17 Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr.
Die Ausgabe erfolgt, solange Masken aus dem bereitgestellten Kontingent vorhanden sind. Bei der Abholung sind die Hygienevorschriften einzuhalten, unter anderem muss eine Mund-Nasen-Maske getragen werden, der Mindestabstand von 1,50 Metern ist einzuhalten, gegebenenfalls sollten die Hände beim Zugang desinfiziert werden.