Die Besuchsregelung am Neumarkter Klinikum wird trotz stark ansteigender Inzidenzzahlen grundsätzlich beibehalten.
Aktuell gilt die Regelung, dass über den gesamten Klinikaufenthalt eine feste Besuchsperson pro Patient zugelassen ist. Dieser wird bereits bei Aufnahme erfasst und kann nicht mehr geändert werden. Die Besuchsperson wird mittels Lichtbildausweis als berechtigte Person identifiziert.
Die Besuchszeit ist auf eine Stunde pro Tag begrenzt im Zeitraum zwischen 13.00 und 17.00 Uhr. Im Mehrbettzimmer darf sich nur ein Besucher zur gleichen Zeit aufhalten. Die Patienten sind angehalten, die Besuchszeiten untereinander – wenn möglich – abzusprechen. Besuche auf der Infektions- und Quarantänestation sind grundsätzlich nicht gestattet.
Um die Verbreitung des Covid-19-Virus einzudämmen und die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung für die Patienten, die Klinikmitarbeiter sowie die Besucher selbst zu reduzieren, weist die Klinikleitung darauf hin, die Besuche grundsätzlich auf das Nötigste zu beschränken. So sollte auch bei Patienten mit einem voraussichtlich nur kurzen stationären Aufenthalt auf einen Besuch gänzlich verzichtet und auf andere Kommunikationswege auszuweichen werden.
Für den Fall, dass auf einen Besuch nicht verzichtet werden kann, ist es unerlässlich, die geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln konsequent und zu jeder Zeit einzuhalten. Diese sind u.a. Tragen eines Mund-Nasenschutzes und Einhalten des Mindestabstands von 1,50 m zu jeder Zeit sowie gründliche Händehygiene.
Leider wird des Öfteren beobachtet, dass Angehörige ihren Mund-Nasenschutz im Patientenzimmer abnehmen und den vorgegebenen Abstand nicht einhalten. Dies birgt ein großes Risiko sowohl für den vulnerablen Patienten, für den Mitpatienten, für den Besucher selbst und auch für das Personal am Klinikum. Daher muss vehement auf die Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln bestanden und bei Nichtbeachtung Konsequenzen abgeleitet werden, z.B. durch Aussprache eines Besuchsverbots.
Da jedoch Patientenbesuche im Gesundungsprozess für den Patienten von elementarer Bedeutung sind, möchte das Klinikum Neumarkt weiterhin Besuche ermöglichen. Daher ergeht der dringende Aufruf an die Besucher, sich bei dringlichen Besuchen an die Vorschriften zu halten.
Es ist durchaus möglich, dass in den nächsten Wochen ein erneutes Besuchsverbot – auch kurzfristig – ausgesprochen werden muss. Hierbei wären nur Patienten am Lebensende, Kinder unter 14 Jahren, Patienten der Intensivstation und des Kreißsaals ausgeschlossen. In diesen Fällen sind individuelle Absprachen zu treffen. Auf der Klinikwebseite werden aktuelle Informationen bereitgehalten.