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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit aufrechterhalten

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Statement von Dr. Jürgen Helmes, Hauptgeschäftsführer der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Die Corona-Neuinfektionen steigen auch auf tschechischer Seite dynamisch an – die landesweite 7-Tages-Inzidenz liegt mittlerweile deutlich über 500. Deshalb erwägt das Robert Koch-Institut die Einstufung der Tschechischen Republik als Hochrisikogebiet. Für den Grenzübertritt von Berufspendlern aus Tschechien hat diese Verschärfung zunächst keine wesentlichen Auswirkungen. Gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes bleiben vollständig geimpfte und genesene Personen auch weiterhin von der Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht befreit. Berufspendler ohne Impf- oder Genesenennachweis müssen aber im Fall einer Kontrolle nachweisen können, dass sie sich zweimal pro Woche getestet haben.

Seit dieser Woche steht die Krankenhausampel in Bayern flächendeckend auf Rot – damit gilt die 3G-Pflicht für alle Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigen mit Ausnahme von Handel, öffentlichem Personenverkehr und Schülerbeförderung. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die während ihrer Arbeitszeit Kontakt zu anderen Personen haben, sind damit zur Durchführung von zwei Corona-Tests pro Woche verpflichtet, außer sie sind genesen oder geimpft. Arbeitgeber dürfen diese Testergebnisse dokumentieren und ihren Grenzgängern als Testnachweis für mögliche Kontrollen zur Verfügung stellen. Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten können für ihre tschechischen Mitarbeiter – für die dennoch die Corona-Einreiseverordnung des Bundes gilt – ähnlich verfahren oder diese an regionale, jedoch kostenpflichtige Teststellen verweisen.

Angesichts des hohen Infektionsgeschehens in beiden Ländern unterstützen die an Tschechien grenzenden bayerischen IHKs die aktuellen Maßnahmen. Jedoch zeigte sich bereits im letzten Jahr, dass strikte Einreisebeschränkungen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit stark belasten. Hier gibt es allerdings Entwarnung: An den Grenzübergängen soll es bei den üblichen Stichprobenkontrollen im Rahmen der Schleierfahndung bleiben. Zusätzliche Grenzkontrollen sind nicht vorgesehen. Angesichts der erneuten Ausrufung des Katastrophenfalls im Freistaat sind weiterhin offene Grenzen sowie praktikable Lösungen für die insgesamt 23.000 tschechischen Pendler in Bayern essenziell. Denn diese Fachkräfte tragen einen wesentlichen Teil zum künftigen Erfolg des gemeinsamen Wirtschaftsraumes bei. Über 32.000 Fachkräfte aus Tschechien arbeiten im Freistaat, mehr als ein Drittel davon in der Oberpfalz. In einzelnen Landkreisen liegt der Anteil tschechischer Fachkräfte bei rund zehn Prozent. Mehr als 50 Prozent der Berufspendler sind als Fachkräfte im verarbeitenden Gewerbe tätig.


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