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Gebietskulisse für Soforthilfen wird ergänzt

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Auch Betroffene aus den Landkreisen Haßberge und Forchheim sowie der Stadt Hof und Stadt Ansbach können Soforthilfen beantragen. „Aufgrund weiterer Wetterdaten der Fachbehörden und Meldungen der Behörden vor Ort sowie nach Beschlüssen des Bayerischen Landtags wird die Gebietskulisse für Soforthilfen ergänzt. Damit können auch Hochwasser-Betroffene aus den Landkreisen Haßberge und Forchheim sowie der Stadt Hof und der Stadt Ansbach Soforthilfen beantragen“, stellte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker heute im Landtag klar. Ab Freitag, den 23. Juli, können auch für die oben genannten Regionen Soforthilfen beantragt werden. Ansprechpartner sind die Landratsämter bzw. die Städte. Entsprechende Formulare können bei den zuständigen Behörden direkt ausgefüllt und abgegeben werden. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung oder kann nach Absprache auch in bar erfolgen.

Zur Linderung der ersten Not wird nun auch in der oben genannten Gebietskulisse eine Soforthilfe, zum Beispiel für die Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat, von bis zu 5.000 Euro an betroffene Haushalte ausgezahlt. Hinzu kommt eine Soforthilfe für „Ölschäden an Gebäuden“ von bis zu 10.000 Euro. Bei Versicherbarkeit der Schäden gilt für Nichtversicherte jeweils ein Abschlag von 50 Prozent. Versicherungsleistungen werden auf die staatlichen Hilfen angerechnet. In Fällen, in denen Menschen durch Überschwemmungen in existenzielle Notlagen kommen, können durch Zuschüsse aus dem sogenannten Härtefonds bis zu 100 Prozent der entstandenen Schäden erstattet werden.

Zusätzlich zu den direkten finanziellen Hilfen greifen steuerliche Maßnahmen für Privatpersonen und Unternehmen. So können im Einzelfall Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und Steuervorauszahlungen gestreckt werden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich. Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.

Vor dem Hintergrund, dass sich die Bayerische Staatsregierung bei ihrem Hilfsprogramm an den Grundsätzen der Bundeshilfen orientiert hat, wird sich die Staatsregierung nun, auch auf Wunsch des Bayerischen Landtags, bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Bund auch die Geschädigten von vergleichbaren Unwetter- und Hochwasserereignissen, die sich im Juni 2021 ereignet haben, in sein Hilfsprogramm einbezieht.

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