Die Regierung der Oberpfalz und das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. sind auf der Suche nach Häusern und Wohnungen für Asylbewerber. Anerkannte und Bleibeberechtigte tun sich nach wie vor schwer, auf dem allgemeinen Immobilienmarkt eigenen Wohnraum zu finden. Die vorhandenen Unterkünfte sind aktuell gut ausgelastet und auch infolge der Corona-Pandemie besteht weiterer Bedarf an Unterkünften. Diesen Bedarf möchten Regierung und Landratsamt mit der Anmietung neuer Gebäude und Wohnungen decken.
Die Gebäude für die Regierung der Oberpfalz sollten als Gemeinschaftsunterkunft für mindestens 30 Personen geeignet sein. Sie sollten unter anderem über Zentralheizung verfügen und mit einer SAT-Anlage ausgestattet sein.
Die Regierung bietet Mietverträge mit Festlaufzeit sowie eine Bezahlung nach Mietspiegel. Die Bewirtschaftung der Objekte wird durch die Regierung selbst übernommen. Weitere Informationen über Anforderungen an Wohnungen und Gebäude können auf der Homepage der Regierung der Oberpfalz unter www.regierung.oberpfalz.bayern.de abgerufen werden.
Wer einzelne Wohnungen dem Landratsamt Neumarkt als dezentrale Unterkunft oder zur Direktvermietung an Anerkannte und Bleibeberechtigte zur Verfügung stellen möchte, kann sich an die Abteilung für Sozialwesen im Landratsamt wenden. Informationen rund um Mietangebote für Asylbewerber sind auch auf der Internetseite des Landkreises zu finden.
Im Landkreis Neumarkt lebten zum Stichtag 1. November 2020 insgesamt 508 Asylbewerber in den Gemeinschaftsunterkünften, dezentralen Einrichtungen oder Privatwohnungen.