Keine Vollstreckungsmaßnahmen an den Feiertagen
Ihre gute Tradition behalten die Finanzämter in Bayern bei: Auch in diesem Jahr wird der ‚Weihnachtsfrieden‘ gewahrt. „Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger sollen in der Weihnachtszeit – erst recht in diesem für alle sehr herausfordernden Jahr – nicht mit Maßnahmen belastet werden, die in der Weihnachtszeit als unpassend empfunden werden. Diese bürgerfreundliche Praxis der Steuerverwaltung hat sich bewährt und trägt seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei“, teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit.
In der Zeit vom 22. Dezember 2021 bis einschließlich Neujahr werden Steuerbescheide zwar versandt, von Maßnahmen wie Außenprüfungen oder Vollstreckungsmaßnahmen wird hingegen abgesehen. Wenige Ausnahmen werden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen.