Am 24.12.2021 (Hl. Abend) und am 31.12.2021 (Silvester) sowie an den Feiertagen und Wochenenden zwischen Weihnachten und Hl.-Drei-König findet kein Dienstbetrieb in der Neumarkter Stadtverwaltung statt. An den Arbeitstagen dazwischen sind die Rathäuser zwar wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie generell nicht geöffnet, aber die Stadtverwaltung ist telefonisch, per Mail und per Post erreichbar. Selbst unaufschiebbare Besuche in der Stadtverwaltung sind nach Telefonvereinbarung möglich. Dies gilt für die Zeit vom 27.12. bis 30.12.2021 genauso wie von 03. bis 05.01. und am 07.01.2022. Ab 10.01.2022 sind die Mitarbeiter dann zu den gewohnten Dienstzeiten der Stadt unter Corona-Bedingungen erreichbar. Soweit möglich sollte geprüft werden, ob das Anliegen auch per Telefon, per Post oder E-Mail zu klären ist. Ansprechpartner bzw. Kontaktdaten finden sich auf der Internetseite der Stadt unter www.neumarkt.de im Bereich „Rathaus und Bürgerservice“ unter „Ämter und Dienstleistungen“. Dort sind die Telefonnummern und E-Mail-Adressen vermerkt. Auch die Nutzung der Onlinedienste auf dem Bürgerserviceportal ist möglich unter www.buergerserviceportal.de/bayern/neumarktopf/home.
Ungeachtet dessen bietet die Stadt ihren Bürgern weiterhin die Möglichkeit, dass sie ihr Anliegen persönlich vortragen können. Dazu ist allerdings eine vorhergehende Terminabsprache notwendig. Diese kann telefonisch oder per E-Mail mit dem zuständigen Amt bzw. Ansprechpartner erfolgen. Auch über die Telefonzentrale mit der Rufnummer (09181) 255-0 kann man sich zum entsprechenden Amt verbinden lassen, um einen Termin zu vereinbaren. Wer einen Termin hat, braucht dann nur am Eingang zum entsprechenden Rathaus zu klingeln und wird eingelassen. Wer das Rathaus besucht, für den gilt verpflichtend das Tragen einer FFP2-Maske, wobei die Maske selbst mitzubringen ist. Ein Zutritt ohne Maske wird nicht gewährt. Desinfektionsmittel steht an den Zugängen bereit. Hinsichtlich der Erreichbarkeit gelten die bekannten Zeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 13.00 Uhr.