(pde) – Für die Gottesdienste in den Kirchen des Bistums Eichstätt wird es ab Sonntag, 3. April, spürbare Erleichterungen geben. Nachdem die bayerische Staatsregierung alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben hat entfallen alle rechtlichen Grundlagen. Der Eichstätter Generalvikar Pater Michael Huber hat jedoch „Hinweise und Empfehlungen zum Infektionsschutz für Gottesdienste im Bistum Eichstätt“ veröffentlicht. In einem Schreiben an die Priester, Diakone und Mitarbeitenden im pastoralen Dienst appelliert er jedoch daran, „von einer pfarrlichen Praxis abzusehen, die von diesen Hinweisen und Empfehlungen abweicht“.
Ab dem 3. April entfallen in den Kirchen nun die markierten und gesperrten Plätze. Ein Mindestabstand muss generell nicht mehr eingehalten werden, das Tragen einer FFP2-Maske wird zumindest während des Gottesdienstes in geschlossenen Räumen weiterhin empfohlen. Beim Gang zum Kommunionempfang besteht weiter Maskenpflicht, lediglich beim Kommunionempfang wird die Maske etwas zur Seite geschoben. Weiterhin wird die Handkommunion empfohlen, Mundkommunion ist jedoch möglich. Es ist aber darauf zu achten, dass zunächst ausschließlich die Handkommunion, dann erst die Mundkommunion gespendet wird.
Auch die Handdesinfektionsmittelspender müssen weiterhin sichtbar im Eingangsbereich der Kirchen aufgestellt sein. Die Weihwasserbecken dürfen jedoch ab sofort wieder mit Weihwasser gefüllt werden. Einlasskontrollen und Platzanweisungen erfolgen nicht mehr. Auch das Sakrament der Buße kann ab sofort wieder ohne Einschränkungen gespendet werden, nach Möglichkeit jedoch in einem Beichtzimmer.
Für die musikalische Gestaltung von Gottesdiensten durch Chöre und Ensembles gilt weiter: Das Singen ohne Maske stellt nach wie vor ein erhöhtes Infektionsrisiko dar. Auch nach Wegfall der gesetzlichen Abstandsregelungen empfiehlt Domkapellmeister Manfred Faig den Abstand von 1,5 Meter in Singrichtung zur nächsten Sängerin und zum nächsten Sänger einzuhalten. Das gilt sowohl beim Gesang im Gottesdienst als auch während der Probe. Sollten die Abstände nicht eingehalten werden können, sind in Chören freiwillige Schnelltests aller Mitglieder unmittelbar vor den Proben und Gottesdiensten eine geeignete Möglichkeit, um das Risiko einer Infektion deutlich zu reduzieren.