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Corona-Wirtschaftshilfen: Hausbanken können mit Überbrückungsfinanzierung helfen

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Wirtschafts- und Bankenverbände in Bayern verständigen sich auf gemeinsames Vorgehen

REGENSBURG / MÜNCHEN. Für die von den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie stark betroffenen Unternehmen und Selbstständigen im Freistaat arbeiten die bayerischen Wirtschafts- und Bankenverbände an einer Überbrückungsfinanzierung. Darauf haben sich die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern, der Bayerische Handwerkstag, die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft, der Bayerische Bankenverband, der Bayerische Sparkassenverband, der Bayerische Genossenschaftsverband sowie die Steuerberaterkammern München und Nürnberg verständigt.

Hintergrund ist, dass die Antragsstellung auf Überbrückungshilfe IV seit dem 7. Januar dieses Jahres möglich ist, hingegen die Bearbeitung der eingehenden Anträge voraussichtlich erst Mitte Februar starten kann. Sobald der Bund die entsprechende IT-Plattform komplett zur Verfügung gestellt hat, können die Bewilligungsstellen der Bundesländer in Zusammenarbeit mit den sogenannten „prüfenden Dritten“, in der Regel die Steuerberater der betroffenen Betriebe, mit der Bearbeitung der Anträge beginnen.

Liquidität durch Zwischenfinanzierung sichern

Die Verzögerung treffe viele Selbstständige und Unternehmen hart, denn sie haben zum Teil bereits ihre Rücklagen eingesetzt, um in der Corona-Krise Umsatzausfälle und -einbußen zu überbrücken, teilen die Wirtschafts- und Bankenverbände gemeinsam mit. In dieser Situation können die Hausbanken mit einer Zwischenfinanzierung unter die Arme greifen und so Liquiditätsengpässe überbrücken, solange die Überbrückungshilfe IV noch nicht ausgezahlt werden kann. Eine Möglichkeit dazu wären Dispositionskredite. Betroffene Selbstständige und Unternehmen sollten dazu frühzeitig mit ihrer Hausbank Kontakt aufnehmen, um eine mögliche Überbrückungsfinanzierung abzuklären und zu prüfen.   

Basis hierfür könne eine Bestätigung des prüfenden Dritten über die Antragstellung auf dem Ausdruck des gestellten Antrags sein, den dieser im Auftrag des Antragstellers an dessen Hausbank sendet, erklären die Wirtschafts- und Bankenverbände weiter. Als sehr pragmatisches und schnell verfügbares Instrument zur Liquiditätssicherung hätten sich auch die Corona-Schnellkredite der KfW und LfA Förderbank Bayern erwiesen. Diese seien jeweils über die Hausbank unbürokratisch beantragbar.


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