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Corona und Gottesdienste: Keine Obergrenze mehr aber weiter Maskenpflicht

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(pde) – Bereits ab Sonntag, 20. März, gelten aufgrund der Corona-Pandemie für den Gottesdienstbesuch in den katholischen Kirchen des Bistums Eichstätt erleichterte Regelungen. Demnach entfällt die Höchstteilnehmerzahl und auch die Einhaltung und Kontrolle der 3G-Regelung wird nicht mehr gefordert. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen.

In einem Schreiben an die Priester und pastoralen Mitarbeiter kündigt Generalvikar Pater Michael Huber die Neuregelungen an, die voraussichtlich erst in den Abendstunden des 18. März verabschiedet werden, jedoch voraussichtlich bereits ab 19. März in Kraft sein sollen. Die Anpassungen werden aufgrund der angekündigten Änderungen der Corona-Regelungen des Bundes und nachfolgend auch in Bayern notwendig. Die derzeit gültige 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verliert am 19. März ihre Gültigkeit und soll aber nach Auskunft der Bayerischen Staatskanzlei mit einigen Anpassungen verlängert werden. Dazu gehört auch die Abschaffung der Sonderregelungen für Gottesdienste.

Die Konsequenzen für die Gottesdienste am 20. März und nach derzeitigem Kenntnisstand auch danach sind, dass es keine Höchstteilnehmerzahl mehr gibt und auch die 3G-Regelung nicht mehr angewandt werden soll. Für Gottesdienste in Gebäuden und geschlossenen Räumen genügt das Tragen einer FFP2-Maske. Am festen Sitz- oder Stehplatz darf die Maske abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, zuverlässig gewahrt bleibt. Beim Singen soll die Maske jedoch weiter getragen werden. Die Ausnahmen von der Maskenpflicht, etwa für Kinder bis zum sechsten Geburtstag sollen unverändert bleiben.

Generalvikar Huber weist in seinem Schreiben ferner darauf hin, dass aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Bayern auch weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln empfohlen werden. Dazu gehören insbesondere die Händedesinfektion, Husten- und Niesetikette, Gesang mit Maske, keine Teilnahme von Infizierten oder Personen mit Symptomen am Gottesdienst und das Lüften, um vor allem Risikogruppen nicht zu gefährden und das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Huber betont weiter, dass diese in dem Schreiben an die Priester, Diakone und pastoralen Mitarbeiter weitergegebenen Informationen vorläufigen Charakter haben. Sie hängen von den sich abzeichnenden Entscheidungen im Bundestag und nachfolgend der bayerischen Staatsregierung ab von denen sich die für die Durchführung der Gottesdienste Verantwortlichen auf den Internetseiten des bayerischen Gesundheitsministeriums informieren müssen. Die aktuellen Regelungen für das Bistum Eichstätt sind unter www.bistum-eichstaett.de/corona-virus zu finden.

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