Die rund 30.000 Wahlberechtigten aus dem Stadtgebiet Neumarkt können jetzt Anträge für die Briefwahlunterlagen zur Oberbürgermeisterwahl sowie zur Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 stellen. Dies kann online, per Post mit dem ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsschreiben für die jeweilige Wahl oder bei Vorlage des bzw. der ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsschreiben durch persönliche Abholung der Unterlagen erfolgen. Die Stadt weist darauf hin, dass für jede der beiden Wahlen ein separater Antrag zur Briefwahl notwendig ist. Angesichts der Entwicklung bei den Wahlen der letzten Jahre ist mit einem weiter zunehmend hohen Anteil an Briefwählern zu rechnen.
Unterlagen für die Briefwahl können zum einen mit dem rückseitig in die Wahlbenachrichtigung eingedruckten Antrag angefordert werden, der ausgefüllt werden muss und dann per Post an die Stadtverwaltung geschickt werden kann. Wahlberechtigte können diesen auch persönlich in den Briefkasten der Stadtverwaltung beim Rathaus I einwerfen. Zum anderen kann man mit dem ausgefüllten Antrag auch direkt in den Mehrzweckraum im Rathaus IV in der Fischergasse gehen, um die Briefwahl dort persönlich beantragen sowie die Unterlagen gleich mitnehmen zu können. Und es gibt die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Dies kann man über das Bürgerserviceportal der Stadt Neumarkt https://www.buergerserviceportal.de/bayern/neumarktopf/home , ein Link führt außerdem von der Startseite der www.neumarkt.de zur Onlinebeantragung. Darüber hinaus ist auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben ein QR-Code aufgedruckt, den man abscannen kann und über den man direkt zur entsprechenden Seite gelangt. Sollte die Online-Funktion nicht erreichbar sein, ist der Server überlastet. Einfach etwas später noch einmal versuchen oder die Unterlagen postalisch anfordern.
Wahlberechtigte, die keine Briefwahl machen wollen und am 08.10.2023 zur Urnenwahl gehen wollen, müssen nur ihre beiden Wahlbenachrichtigungsbriefe oder ein Ausweisdokument in den Wahlraum mitnehmen. Insgesamt gibt es am 8.10.2023 im Stadtgebiet 30 Wahlbezirke, in denen die Urnenwahl für die Landtags-, Bezirks- und Oberbürgermeisterwahlen durchgeführt werden kann. Da sich gegenüber den letzten Wahlen die Zahl der Bezirke und die Einteilung der Wahlberechtigten auf die Wahllokale geändert haben können, bittet die Stadt die Wahlberechtigten, einen genauen Blick auf die Benachrichtigung zu werfen, wo sie wahlberechtigt sind. Gegenüber der letzten Wahl wurde in Pölling das Wahllokal „Charité“ aufgelöst, das Wahllokal im Kindergarten zieht in das Bürgerzentrum in der Alten Schule um. Für jeden Wahlberechtigten ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief angegeben, in welchem Wahlraum er am Wahltag seine Stimmen abgeben kann. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist auch ersichtlich, ob der Wahlraum barrierefrei ist. Die Wahlbenachrichtigungen erhalten die wahlberechtigten Personen für alle Wahlen bis spätestens 17.9.2023. Sie werden für die Oberbürgermeisterwahl und die Landtags- und Bezirkswahl getrennt versandt und zugestellt, so dass die Zeitpunkte des Erhalts abweichen können. Die Auszählung der Stimmen am Wahltag 08.10.2023 erfolgt dann ab 18 Uhr nicht nur für die 30 Urnenwahlbezirke, sondern außerdem in 25 Briefwahlbezirken.
Bild. Der Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Daniel Gottschalk im Mehrzweckraum des Bürgerhaues, wo die Briefwahlunterlagen ausgegeben werden
Foto: Dr. Franz Janka/Stadt Neumarkt