Finanzgerichte in München und Nürnberg führen E-Akte ein
„Digitale Akten statt Papierberge: Unsere bayerischen Finanzgerichte in München und Nürnberg führen ab dem nächsten Jahr nunmehr vollständig alle Gerichtsakten elektronisch. Damit sind die Finanzgerichte für die Zukunft bestens aufgestellt: Die E-Akte ist ökologisch, effizient, spart Porto und ermöglicht flexibles Arbeiten, zum Beispiel im Homeoffice. Bayern ist bei der Einführung seiner Zeit voraus – die Finanzgerichtsordnung des Bundes verpflichtet die Einführung erst ab dem Jahr 2026“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.
Bayern führt bereits zum 1. Januar 2022 die elektronische Aktenführung für alle Senate der Finanzgerichte in München und Nürnberg verpflichtend ein. Das Finanzgericht Nürnberg und ein Teil der Senate in München haben bereits seit Jahren elektronische Prozessakten pilotiert. 2019 hat Bayern hierzu die Verordnung zur elektronischen Aktenführung in der Finanzgerichtsbarkeit im Freistaat Bayern erlassen. Für die Gewährleistung der Datensicherheit ist selbstverständlich auch im vollelektronischen Prozess entsprechend gesorgt.