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Baden und Schwimmen in der Donau und im Main-Donau-Kanal: „schön“, aber gefährlich!

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Wasser zieht Menschen an. Wasserstraßen mit ihrem hohen Freizeit- und Erholungswert bilden hier keine Ausnahme. Regelmäßig im Sommer werden Flüsse und Kanäle, die eigentlich Verkehrswege sind, zum Baden und Schwimmen genutzt. Aber das Baden in einer Schifffahrtsstraße birgt Gefahren, die man kennen sollte. Hier gibt es Antworten auf Fragen, die uns in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden.

Darf ich in der Donau oder am Main-Donau-Kanal baden?

100 m ober- und unterhalb von Brücken, im Bereich von Wehren und Hafenanlagen und im Schleusenbereich ist das Baden nach Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) verboten. Ob außerhalb dieser Bereiche ein Baden im Kanal oder Fluss ausnahmsweise erlaubt ist, ergibt sich aus landesrechtlichen Vorschriften und muss im Zweifel bei den örtlich zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden selbst erfragt werden. Dort, wo auf freier Strecke gebadet werden darf, appelliert das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK (WSA) an die Vernunft und Eigenständigkeit der Badegäste.

Abstand halten zu Binnenschiffen, denn diese können nicht ausweichen und bremsen

Vorsicht bei Wellen und Strömungen; diese werden leicht unterschätzt

In Lebensgefahr bringen sich Brückenspringer, was deshalb auch verboten ist. Treibhölzer, spitze Gegenstände und leere Flaschen schweben vielfach nicht sichtbar unterhalb der Wasseroberfläche und stellen ein hohes Risiko dar. Eltern werden gebeten, mit Ihren Kindern über die Gefahren und Verbote zu sprechen, um sie zu schützen.

Warum ist das Baden in bestimmten Bereichen verboten?

In Vorhäfen von Schleusen entsteht beim Füllen und Leeren der Schleusenkammer eine erhebliche Sogwirkung bzw. Strömungen, denen sich selbst geübte Schwimmer nicht entziehen können. Im Bereich von Wehren lässt das Wasser, das über die Wehrklappe fließt, sogar eine permanente Sogwirkung bzw. Strömung entstehen.

Deshalb ist das Baden in der Donau und dem Main-Donau-Kanal in besonders gefährlichen Bereichen, wie z. B. in der Nähe von Schleusen, Wehren, Brücken, Liegestellen und Häfen, generell verboten. Auch in manchen Stadtgebieten darf nicht gebadet werden.

Wie reagiert der Schiffsführer?

Der Binnenschiffer steuert sein Schiff vom Heck aus, d.h. er hat eine Schiffslänge von über 100 m vor sich. Die Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt bis zu 20 Stundenkilometer. Binnenschiffer können nicht bremsen, sondern lediglich alle Maschinen rückwärtslaufen lassen und kommen dann erst nach bis zu 500 m zum Stehen. Einen Schwimmer in dieser Distanz kann er nicht wahrnehmen. Wenn er aus einer oder in eine Schleusenkammer heraus- oder hinein- oder unter einer Brücke hindurchfährt, muss er sich voll auf das Schiffsmanöver konzentrieren. Schwimmer in Vorhäfen von Schleusen oder im Bereich von Brücken bedeuten eine enorme zusätzliche Belastung. Die Annäherung an Schiffe ist nach BinSchStrO verboten.

Muss ich mit einer Strafe rechnen?

Das Baden trotz eines bestehenden Badeverbotes wird von der WSV grundsätzlich nicht geduldet.
Die Wasserschutzpolizei ist im Einsatz und ahndet unter Umständen Fehlverhalten mit Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren. Sie müssen mit Platzverweisen, Verwarnungen und Bußgeldern rechnen.

Weitere Infos finden Sie unter:

https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/BinSchStrO-node.html

Paragraf 8.10 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung regelt: Das Baden und Schwimmen ist verboten.

Tipp: Wer nicht im Kanal oder Fluss baden gehen will, kann einen der zahlreichen schönen Badeseen oder die Schwimmbäder vorziehen. Dies ist zumindest eine sichere Alternative.

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