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Auch in Neumarkt sind an Silvester „Ansammlungen“ verboten

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Auch in Neumarkt sind an Silvester „Ansammlungen“ an bestimmten Plätzen verboten. Grundlage ist die in der aktuellen Fassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) festgeschriebene Untersagung von „Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld“.

Das Verbot gilt dabei für den Zeitraum vom 31.12.2021 um 15 Uhr bis 1.1.2022 um 9 Uhr. Die Verordnung sieht vor, dass den genauen Geltungsbereich die jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörden festzulegen und bekanntzumachen haben. Dies hat das Landratsamt Neumarkt zuständigkeitshalber mit einer Allgemeinverfügung vom 27.12.2021 übernommen und dabei die Plätze definiert, an denen das Verbot gilt. Neben Flächen in anderen Landkreisgemeinden betrifft dies auch Bereiche im Stadtgebiet Neumarkt.

In der Innenstadt gilt das Verbot für die Marktstraße, den Münsterplatz und den Rathausplatz, die Hallertorstraße, die Grünbaumwirtsgasse, die Bahnhofstraße, die Klostergasse, den Residenzplatz, den Hofplan und den Theo-Betz-Platz. Im weiteren Stadtgebiet sind Ansammlungen im Bereich der Burgruine Wolfstein und im Umfeld beim „Krähentisch“ verboten. Außerdem sind sie untersagt im Areal an der Schafhofstraße und der Kantstraße, am Mariahilfberg und in Höhenberg sowie auf den Flächen nördlich des Beckenhofer Weges. Die genauen Angaben und Lagepläne dazu finden sich in der Bekanntmachung des Landkreises, die unter https://www.landkreis-neumarkt.de/ zu finden ist.

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