Tests sind ein Sicherheitsplus auch für Geimpfte und tragen zum Schutz vulnerabler Gruppen bei. Angesichts der wieder kostenfreien Bürgertestungen weist der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. auf das Testzentrum an der kleinen Jurahalle in Neumarkt hin.
Eine Übersicht, wer für welchen Test anspruchsberechtigt ist und welche Nachweise mitzubringen sind:
PCR Teststelle:
Grundsätzlich sind nur noch Personen ohne Erkrankungssymptome anspruchsberechtigt.
Ausgenommen sind Personen die unabhängig von Symptomen einen positiven Antigen-Test haben (Vgl. Nr. 1 d)).
- Anspruchsberechtigte Personengruppen
- Asymptomatische Kontaktpersonen die durch das Gesundheitsamt festgestellt worden sind.
Nachweis ID des Gesundheitsamtes oder Quarantänebescheid
- Personen, die durch die Corona Warn-App die Warnung erhöhtes Risiko erhalten haben.
Nachweis: Corona Warn-APP
- asymptomatische Personen, die in medizinischen Einrichtungen (REHA, Krankenhäuser o.Ä.) behandelt, betreut, gepflegt werden oder untergebracht werden sollen (z.B. vor Aufnahme).
Nachweis: Nachweis der medizinischen Einrichtung
- Nach einem positiven Antigen-Test oder einem positiven Pooling-Test mittels eines Nukleinsäurenachweises hat die getestete Person (unabhängig von Symptomen) einen Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises des Coronavirus SARS-CoV-2 (PCR-Test). Dies gilt auch nach einem positiven Antigen-Test zur Eigenanwendung.
Nachweis: nicht notwendig
- Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen (nicht Krankenhäuser).
Nachweis: Arbeitsvertrag, ausgestellter Nachweis des Arbeitgebers
- Personen die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen können. Ebenso wie Stillende
Nachweis: Ärztliches Zeugnis nach § 1 Abs.1 S. 2 Nr. 5 TestV oder anderweitiges ärztliches Zeugnis.
- Schwangere bis 31.03.2022
Nachweis: Mutterpass
- Öffnungszeiten
Bis zum 21.11.2021
Montag, Dienstag und Donnerstag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
und 13:45 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch & Freitag 13:45 Uhr bis 18:00 Uhr
Ab dem 22.11.2021
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
13:45 Uhr bis 15:00 Uhr
- Terminvereinbarung
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig:
www.etermin.net/CoronaTestzentrum-RKT
- Nachweiserfordernisse
- Personalausweis
- Krankenkassenkarte
- Nachweis nach der jeweiligen oben genannten Anspruchsberechtigung
Schnellteststrecke/PoC-Antigentest
- Anspruchsberechtigte Personengruppen
Asymptomatische Personen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Test (Bürgertestungen).
- Öffnungszeiten
Bis zum 21.11.2021
Mittwoch und Freitag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Ab dem 22.11.2021
Montag bis Freitag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr (letzter Einlass 17:45 Uhr)
- Terminvereinbarung
Eine Terminvereinbarung ist zu den oben genannten Öffnungszeiten nicht notwendig.
- Nachweiserfordernisse
- Personalausweis
- Krankenkassenkarte