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Aktueller Hinweis zu den Testmöglichkeiten im Testzentrum an der kleinen Jurahalle in Neumarkt

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Tests sind ein Sicherheitsplus auch für Geimpfte und tragen zum Schutz vulnerabler Gruppen bei. Angesichts der wieder kostenfreien Bürgertestungen weist der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. auf das Testzentrum an der kleinen Jurahalle in Neumarkt hin.

Eine Übersicht, wer für welchen Test anspruchsberechtigt ist und welche Nachweise mitzubringen sind:

PCR Teststelle:

Grundsätzlich sind nur noch Personen ohne Erkrankungssymptome anspruchsberechtigt.

Ausgenommen sind Personen die unabhängig von Symptomen einen positiven Antigen-Test haben (Vgl. Nr. 1 d)).

  1. Anspruchsberechtigte Personengruppen
  2. Asymptomatische Kontaktpersonen die durch das Gesundheitsamt festgestellt worden sind.

Nachweis ID des Gesundheitsamtes oder Quarantänebescheid

  • Personen, die durch die Corona Warn-App die Warnung erhöhtes Risiko erhalten haben.

Nachweis: Corona Warn-APP

  • asymptomatische Personen, die in medizinischen Einrichtungen (REHA, Krankenhäuser o.Ä.) behandelt, betreut, gepflegt werden oder untergebracht werden sollen (z.B. vor Aufnahme).

Nachweis: Nachweis der medizinischen Einrichtung

  • Nach einem positiven Antigen-Test oder einem positiven Pooling-Test mittels eines Nukleinsäurenachweises hat die getestete Person (unabhängig von Symptomen) einen Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises des Coronavirus SARS-CoV-2 (PCR-Test). Dies gilt auch nach einem positiven Antigen-Test zur Eigenanwendung.

Nachweis: nicht notwendig

  • Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen (nicht Krankenhäuser).

Nachweis: Arbeitsvertrag, ausgestellter Nachweis des Arbeitgebers

  • Personen die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen können. Ebenso wie Stillende

Nachweis: Ärztliches Zeugnis nach § 1 Abs.1 S. 2 Nr. 5 TestV oder anderweitiges ärztliches Zeugnis.

  • Schwangere bis 31.03.2022

Nachweis: Mutterpass

  • Öffnungszeiten

Bis zum 21.11.2021

Montag, Dienstag und Donnerstag   10:00 Uhr bis 13:00 Uhr                               

und                                               13:45 Uhr bis 18:00 Uhr 

Mittwoch & Freitag                       13:45 Uhr bis 18:00 Uhr

Ab dem 22.11.2021

Montag bis Freitag                            09:00 Uhr bis 13:00 Uhr                                

                                                       13:45 Uhr bis 15:00 Uhr 

  • Terminvereinbarung

Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig:
www.etermin.net/CoronaTestzentrum-RKT

  • Nachweiserfordernisse
  • Personalausweis
  • Krankenkassenkarte
  • Nachweis nach der jeweiligen oben genannten Anspruchsberechtigung

Schnellteststrecke/PoC-Antigentest

  1. Anspruchsberechtigte Personengruppen

Asymptomatische Personen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Test (Bürgertestungen).

  • Öffnungszeiten

Bis zum 21.11.2021        

Mittwoch und Freitag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Ab dem 22.11.2021

Montag bis Freitag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr (letzter Einlass 17:45 Uhr)

  • Terminvereinbarung

Eine Terminvereinbarung ist zu den oben genannten Öffnungszeiten nicht notwendig.

  • Nachweiserfordernisse
  • Personalausweis
  • Krankenkassenkarte

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