Städtische Aussegnungshalle bis auf weiteres gesperrt

Wegen des Schließens der Stadtverwaltung für den regulären Publikumsverkehr ergeben sich auch andere Vorgehensweisen für Angehörige bei Geburten und Todesfällen. Eheschließungen werden grundsätzlich durchgeführt. Die Anzahl der Gäste ist jedoch auf maximal 8 Personen im Trausaal begrenzt. Bereits vereinbarte Eheschließungstermine können aber auch unproblematisch schriftlich bis auf weiteres verschoben werden.

Außerdem ist die städtische Aussegnungshalle in der Regensburger Straße bis auf weiteres gesperrt und es finden darin keine Trauerfeiern mehr statt.
In den anderen Leichenhäusern der Stadt dürfen ebenfalls keine Trauerfeiern mehr erfolgen. Die Friedhöfe bleiben weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich, so dass Beerdigungen stattfinden können. Allerdings wird appelliert, dass die Zahl der Trauergäste bei Beerdigungen so gering wie möglich gehalten werden soll.

Für die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen gelten derzeit andere Vorgehensweisen. So sollen Eltern bei Geburt des Kindes im Klinikum Neumarkt die Geburtsanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei den Mitarbeitern des Klinikums abgeben. Auf der Anzeige sind zwingend die Telefonnummer und die E-Mailadresse anzugeben. Nach Abschluss der Beurkundung erhalten die Eltern per Mail eine Aufforderung, die Gebühren zu überweisen. Sobald die Zahlung eingegangen ist, wird die Stadt die Urkunden per Post zusenden.

Bei Sterbefällen sollen die ausgefüllte und unterschriebene Sterbefallanzeige sowie die zur Beurkundung erforderlichen original Urkunden in den Briefkasten des Rathauses IV in der Fischergasse 1 eingeworfen werden. Die Beurkundung wird dann zeitnah erfolgen und die Urkunden werden auf dem Postweg zugestellt. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erfolgt unbar.

 

Das Standesamt bittet darum, alle Anfragen am besten schriftlich per E-Mail an standesamt@neumarkt.de zu senden. Wegen der begrenzten Telefonkapazitäten sollte nur in sehr dringenden Fällen Kontakt unter 09181/255-240 aufgenommen werden.