Stadt Neumarkt hat auch 2018 mehr als das gesetzlich vorgeschriebene Soll bei der Beschäftigung Schwerbehinderter erfüllt

Die Stadt Neumarkt hat auch 2018 mehr als das gesetzlich vorgeschriebene Soll bei der Beschäftigung Schwerbehinderter erfüllt. Wie schon seit vielen Jahren bietet sie als Arbeitgeber auch schwerbehinderten Arbeitnehmern eine Chance und übertrifft dabei die gesetzlich vorgeschriebene von fünf Prozentmarke deutlich. Im Jahr 2018 erreichte die Stadt sogar eine sehr hohe Quote von 7,94 Prozent.

Die Stadtverwaltung liegt mit ihrem Wert damit auch deutlich über dem Durchschnitt. Während der öffentliche Dienst in Deutschland z.B. 2017 eine Quote von 6,6 Prozent erreichte, lag der Durchschnittswert bei den Unternehmen lediglich bei 4,1 Prozent. Die Beschäftigungszahl der bei der Stadt eingestellten Schwerbehinderten geht aus den Angaben zur jährlichen Meldung an die Bundesagentur für Arbeit hervor, die bis 31.3.2019 für das Jahr 2018 vorliegen musste. Meldepflichtig an die Agentur für Arbeit sind dabei alle Betriebe mit mehr als 20 Arbeitsplätzen. Sie müssen bis zum 31. März jeden Jahres melden, wie viele Schwerbehinderte sie im vorausgegangenen Jahr beschäftigt hatten. Die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter wird im § 80 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) unter dem Stichwort „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ geregelt. Gesetzlich sind Betriebe ab 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, fünf Prozent der Stellen schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stellen. Unternehmen, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen, die für jeden nichtbesetzten Pflichtarbeitsplatz zwischen 125 und 320 Euro pro Monat liegt.