Bitte an die Feiernden zu Silvester

Die Stadt bittet die Feiernden zu Silvester, keinen Unrat und Abfall an öffentlichen Plätzen, in Straßen, Parks, Grünanlagen oder an sonstigen Orten zurückzulassen. Die Bürger sollen daher die abgebrannten Feuerwerks- körper sowie die mitgebrachten Tüten, Flaschen und weiteren Unrat nicht einfach liegen lassen. Vielmehr sollte jeder, der Raketen und andere Feuerwerkskörper abbrennt, den Platz nach dem Feuerwerk aufgeräumt und sauber wieder verlassen. Auch sonstiger Abfall sollte wieder mitgenommen und ordentlich entsorgt werden.

 

Der Gesetzgeber sieht strenge Vorschriften für den Kauf und das Abfeuern der Böller vor und Feuerwerk ist nicht gleich Feuerwerk. Beim Kauf von Feuerwerkskörpern muss danach unterschieden werden, ob es sich um Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Knallbonbons, kleine Bodenkreisel, Knallerbsen, Tischfeuerwerk) oder der Kategorie F2 (Raketen, Sonnenräder, kleine Feuertöpfe, Römische Lichter, Böller) handelt. Das Abfeuern der Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ist nur Volljährigen ausnahmslos in der Zeit zwischen dem 31. Dezember um 0:00 Uhr und dem 1. Januar um 24:00 Uhr erlaubt.