Stadt Neumarkt liegt erneut über dem gesetzlich vorgeschriebenen Soll bei der Beschäftigung Schwerbehinderter

„Bei der Stadt Neumarkt finden auch Menschen mit einer Schwerbehinderung eine Beschäftigung“, stellt Oberbürgermeister Thomas Thumann fest. „Dabei erfüllen wir nicht nur das gesetzlich vorgeschriebene Soll von fünf Prozent an Stellen, die mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzt sein müssen, sondern wir gehen deutlich über diesen Wert hinaus und erreichen eine Quote von zuletzt 6,73 Prozent.“ Die Beschäftigungsquote bei der Stadt Neumarkt für den Personenkreis der Schwerbehinderten geht aus den Angaben zur jährlichen Meldung an die Bundesagentur für Arbeit hervor, die bis 31.3.2018 für das Jahr 2017 vorliegen muss.

Meldepflichtig an die Agentur für Arbeit sind dabei alle Betriebe mit mehr als 20 Arbeitsplätzen. Sie müssen bis zum 31. März jeden Jahres melden, wie viele Schwerbehinderte sie im vorausgegangenen Jahr beschäftigt hatten. Dies wird im § 80 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) unter dem Stichwort „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ geregelt. Gesetzlich sind diese Betriebe verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stellen.

Unternehmen, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen.

 

„Hier wurde die Stadt Neumarkt noch nie zur Kasse gebeten, denn wir erfüllen diese Quote schon seit sehr vielen Jahren und liegen jeweils sogar weit darüber“, betont Oberbürgermeister Thumann.