Berger Schloss soll einheitliche Gestaltung erhalten

Foto: Gemeinde Berg
Foto: Gemeinde Berg

Bürgermeister Himmler erläuterte bei der letzten Gemeinderats-sitzung den Hintergrund zum Erlass einer solchen Gestaltungs-satzung. Hierzu führte er aus, dass die Gemeinde in diesem denkmalgeschützten Bereich von Berg gestaltend und ordnend durch Erlass einer solchen Satzung tätig werden sollte, da nur diese ortsrechtliche Regelung Verbindlichkeit für alle betroffenen Eigentümer schaffen könne. Er wies darauf hin, dass dieser Prozess selbstverständlich nur mit Einbeziehung der Eigentümer und Bewohner der Schlossanteile gelingen kann.

Zu Beginn seiner Ausführungen bemerkt Kreisheimatpfleger Rudolf Müller-Tribbensee, dass das Ziel dieser Gestaltungssatzung sein soll, dass man in den kommenden Jahrzehnten vom Berger Schloss - dem ältesten Gebäude in Berg - wieder von einem historischen Schloss sprechen könne.

 

Anschließend zeigte der ehemalige Baumeister der Stadt Neumarkt dem Gemeinderat die hierfür erforderlichen, sehr arbeitsintensiven Arbeitsschritte bis zum Erlass der Gestaltungssatzung auf:

 

- Auseinandersetzen mit der Geschichte des Schlosses Berg

 

- Ergründen des Baualters durch Untersuchungen (Hinzuziehung von Spezialisten des Landesamtes); Nachvollziehen der Bauphasen sowie der Baugenehmigungen (z. B. in Archiven)

 

- Feststellung der derzeitigen Nutzung (Kontaktaufnahme mit Eigentümern und Bewohnern)

 

- Mängelanalyse - Feststellung der Mängel im Gesamtensemble (u. a. Garagen, Gauben)

 

Ziel wäre das Entstehen einer geschlossenen Anlage; derzeit besteht das Schloss aus Einzelteilen.

 

- Festlegen eines Gestaltungsrahmens (Dach, Fassade, Vorgärten, etc.)

 

- Festsetzungen für Satzung festlegen - Gestaltungsvorgaben

 

Wenn Eigentümer Schlossanteile sanieren möchten, müssten diese sich dann an die Festsetzungen der Gestaltngssatzung halten.

 

Bürgermeister Himmler gab noch bekannt, dass für diese Maßnahme (Erstellen der Gestaltungs-satzung) bereits eine Zusage des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege für eine 80-prozentige Förderung vorliegt. Der Eigenanteil der Gemeinde Berg beträgt rund 1.300 Euro.

 

Auf Nachfragen aus den Reihen des Gemeinderates teilt Müller-Tribbensee mit, dass es bis zum Satzungsbeschluss etwa ein bis zwei Jahre dauern wird. Hierzu bemerkte der Bürgermeister, dass der Prozess wichtig ist, vor allem die Einbindung der Eigentümer.

 

Weiter gibt Kreisheimatpfleger Müller-Tribbensee auf Anfrage zu verstehen, dass er nur der Ersteller dieser Gestaltungssatzung sein wird. Er wird stets im Kontakt mit der Kommune sein, zum Sachstand berichten und was den Inhalt der Satzung betrifft, ist die Gemeinde selbstverständlich immer mit dabei. Von Seiten der Gemeinderatsmitglieder wird mehrmals darauf hingewiesen, dass die Anwohner auf jeden Fall von Beginn an in dieses Projekt mit ein zu beziehen sind. Natürlich wird auch das zuständige Landesamt für Denkmalpflege bei den Entscheidungen stets beteiligt werden, nachdem es sich beim Schloss Berg um ein Einzeldenkmal handelt.

 

Der Gemeinderat war übereinstimmend der Auffassung, dass das Denkmal „Schloss Berg“ für die Zukunft zu schützen und zu gestalten ist, und stimmte daher der Erstellung einer Gestaltungssatzung für das „Schloss Berg“ zu. Rudolf Müller-Tribbensee erhält hiermit den Auftrag zur Anfertigung dieser Gestaltungssatzung.