Modellflieger können aufatmen – Bundesrat fordert Ausnahme für Modellflugzeuge bei Drohnenverordnung

Neumarkt/München: Wenn es im Moment draußen summt und brummt, dann sind das nicht immer die Vorboten des Frühlings, nämlich Bienen, sondern oftmals auch Drohnen, die über uns kreisen. Immer mehr Menschen nutzen Drohnen auch im Privatbereich. Je mehr private Drohnen in der Luft unterwegs seien, so MdL Reinhold Strobl (SPD), umso klarere Regeln seien nötig.

Das sage nicht nur das Bundesverkehrsministerium, sondern auch der gesunde Menschenverstand. Strobl: „Verschiedene Modellflugvereine haben sich an mich gewendet und um Unterstützung gebeten. Sie fürchten eine erhebliche Einschränkung in der Ausübung ihres Hobbies durch die geplanten neuen Regeln für Drohnen im Rahmen der neuen Luftverkehrsordnung LuftVO“. Denn, wenn die neue LuftVO die maximale Flughöhe von 100 Meter beschränkt, ist das auch für die Modellflieger ein ernstes Problem. Strobl hat nun aus Berlin – von seiner Kollegin Rita Hagl-Kehl - sie ist Mitglied im Bundes-Verkehrsausschuss und mit diesem Thema vertraut – gute Neuigkeiten für die Modellflieger.

 

Der Bundesrat habe seine Zustimmung zur Drohnenverordnung der Bundesregierung am 10. März 2017 von einigen Änderungen abhängig gemacht. Demnach solle die vorgesehene Flughöhenbeschränkung von 100 Metern relativiert werden. Alles andere wäre – sagt auch Strobl - ein Quasiverbot für bestimmte Modellflugsparten. Damit sei der Bundesrat nun den Modellfliegern ein gutes Stück entgegen gekommen. Flüge rund um Krankenhäuser sollen weiterhin verboten bleiben, um Kollisionen oder Beeinträchtigungen mit dem Rettungshubschraubern zu vermeiden. Außerdem dürften die Modellflieger auch außerhalb von Modellflugplätzen höher als 100 m fliegen, wenn sie eine Erlaubnis als Luftfahrzeugführer haben. Strobl hofft nun, dass die Modellflugvereine auch in Zukunft ihr Hobby gut ausüben können.