Hühner dürfen an die frische Luft

Die verfügten Aufstallungsverpflichtungen sowie das Verbot von Märkten, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art sind ab sofort aufgehoben.

 

Im November 2016 wurde in Bayern die landesweite Stallpflicht und das landesweite Verbot von Märkten und Ausstellungen für Geflügel veranlasst.

 

Die seither nachgewiesenen Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln waren in den letzten Wochen stark rückläufig. Auch beim Hausgeflügel wurden in den letzten Wochen keine weiteren Fälle nachgewiesen. Deshalb werden die Schutzmaßnahmen jetzt gelockert.

 

Die angeordneten Hygienemaßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen) sind bis 20. Mai aber weiterhin einzuhalten.