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Neumarkt
Dienstag, 9. März 2010 10:36
Niederschlagswassergebühr muss bezahlt werden

Niederschlagswassergebühr muss bezahlt werden

NEUMARKT: Die neue Niederschlagswassergebühr muss in jedem Fall zunächst fristgerecht bezahlt werden - auch wenn Widerspruch eingelegt wurde. Darauf weist die Stadt in einer Mitteilung hin.

Im Januar hat die Stadt an die Grundstücksbesitzer rund 14.000 Bescheide für die neue Niederschlagswassergebühr versandt. Zahlreiche Betroffene haben daraufhin von der im Bescheid ausdrücklich angegebenen Möglichkeit Gebrauch gemacht und Widerspruch eingelegt. Rund 1.400 solcher Widersprüche sind dazu bei der Stadt eingegangen. Wie schon in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid ausdrücklich angegeben, hat ein Widerspruch laut § 80 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung im Hinblick auf die Zahlung der im Bescheid ausgewiesenen Gebühr.

Dies bedeutet für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, dass sie den im Bescheid festgestellten Betrag für die Niederschlagswassergebühr zunächst bezahlen müssen. Ergibt die Bearbeitung des Widerspruchs, dass dieser berechtigt war, erfolgt die Rückzahlung des zuviel gezahlten Betrages einschließlich angefallener Zinsen.
 
Mit Widersprüchen habe die Stadt gerechnet, heißt es in der Mitteilung. Schließlich wurde für die Ermittlung der neu eingeführten Gebühr der Grad der befestigten Fläche der Grundstücke unter anderem durch Überfliegung ermittelt. Ein beauftragtes Ingenieurbüro hat daraus dann für die Stadt eine Gebietsabflussbeiwertkarte erstellt, anhand der die Grundstücke je nach befestigter Fläche in verschiedene Gruppen eingeordnet wurden. Sollte der auf dem Bescheid angegebene Wert der befestigten und in die Kanalisation einleitenden Fläche um mehr als 20 Prozent oder 300 Quadratmeter abweichen, kann dies berücksichtigt werden. Dies gilt auch unter bestimmten Voraussetzungen für Zisternen. Aus Sicht der Stadt bedeutet die Zahl von nur rund 1.400 Widersprüchen, dass sich das Verfahren bei mehr als 90 Prozent der Fälle bewährt hat und ohne Aufwand für die Bürger vonstatten gegangen ist. Zahlreiche andere Kommunen haben bei der Einführung der Niederschlagswassergebühr auf das so genannte Selbstauskunftsverfahren gesetzt, bei dem alle betroffenen Bürger schon im Vorfeld detaillierte Angaben zu ihren Grundstücken, zur bebauten Fläche, der Art der Versickerung etc. machen mussten. Die Stadt Neumarkt dagegen hat auf die bürgerfreundlichere Lösung gesetzt und auf eine solche Auskunft bei allen über 14.000 betroffenen Grundstücksbesitzern verzichtet.




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