Neumarkt
Montag, 8. Februar 2010 15:59
NEUMARKT: Eigentlich sollte sein Disco-Besuch im Neumarkter „Sudhaus“ am frühen Morgen des 19. April vergangenen Jahres zu Ende sein, aber er fand eine unfreiwillige Verlängerung, allerdings in anderer, weitaus unangenehmeren Umgebung: in Untersuchungshaft der Justizvollzugsanstalt Nürnberg. Von dort wurde am Montag der 22 Jahre alte Sascha W. aus Berg vor die dritte Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zitiert.
Der Staatsanwalt legt ihm „versuchten Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzliches unerlaubtes Führen einer verbotenen Waffe“ (Butterfly-Messer) zur Last.
Nach reichlichem Alkoholgenuss und dem Paffen zweier Joints während des Tages besuchte Sascha W. zusammen mit seiner Freundin das „Sudhaus“. Beim Verlassen der Disco um 4.40 Uhr geriet er mit seiner Partnerin in einen lautstarken Streit, als sie den erheblich Angetrunkenen zur Heimfahrt zu ihrem Pkw bringen wollte.
Da tauchte als völlig Unbeteiligter das spätere Opfer, ein Helfer von der Garderobe, auf, den der Betrunkene aus heiterem Himmel mit Schimpfworten überzog, wobei „A…loch“ noch das gelindeste war. Die Freundin wollte Schlimmeres verhindern, aber der Rasende stieß sie zur Seite und stürzte sich auf den Überraschten. Dabei schwang er in der rechten Hand ein Butterfly-Messer, dessen 6,5 Zentimeter lange Klinge ausgeklappt war.
Den Stich konnte der in Sengenthal beheimatete Angegriffene noch abwehren, aber bei dem anschließenden Gerangel auf dem Boden stach der Täter zu und fügte dem Opfer eine 1,6 cm lange Verletzung am linken Schulterblatt bei. Erst durch das Eingreifen eines Security-Mitarbeiters aus Altdorf konnte der Angreifer am Boden fixiert und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Von der Polizeiwache wanderte er in U-Haft, in der er bis zu seiner Verurteilung durch Vorsitzendem Richter Dieter Weidlich am Mittwoch einsitzt.
Dass der Arbeitslose da wohl kaum mit einer Bewährungsstrafe rechnen kann, dürfte bei seinem Vorstrafenregister nicht verwundern: viermal stand er bereits wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Kadi, dazu obendrein wegen Hehlerei, Diebstahls, Unterschlagung, Betrugs und Beschaffung von Betäubungsmitteln.