Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest

Regensburg. Mitte November 2019 ist in Westpolen ein weiterer Ausbruchsherd der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen festgestellt worden. Neben den bereits bekannten Seuchengebieten in Ungarn und Belgien existiert damit ein drittes Seuchengeschehen in engem räumlichem Bezug zu Bayern.

In dem betroffenen Gebiet in Westpolen wurden innerhalb kurzer Zeit an mehreren Orten Kadaver gefunden, in denen das Virus der ASP nachgewiesen wurde. Der nächstgelegene Fundort liegt nur noch ca. 40 km von Deutschland entfernt. Neben der bereits seit Jahren bestehenden Gefahr einer sprunghaften Seuchenverbreitung z.B. über weggeworfene, kontaminierte Speisereste aus betroffenen Gebieten, die Schweinefleisch enthalten (z.B. Salami, Schinken), besteht nun zusätzlich die Gefahr der direkten Seucheneinschleppung über infizierte Wildschweine. Das hochansteckende ASP-Virus ist für den Menschen ungefährlich, für Wild- und Hausschweine verläuft die Krankheit meist tödlich. Es gibt keinen Impfstoff und keine Behandlung gegen das Virus. Die ASP kann nur durch Tötung und unschädliche Beseitigung infizierter Schweine bekämpft werden. Im Falle des Ausbruchs der Seuche in der Oberpfalz droht damit immenser wirtschaftlicher Schaden für unsere landwirtschaftlichen Betriebe.

 

„Wir müssen alles dafür tun, um einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in der Oberpfalz zu verhindern. Die Präventionsmaßnahmen in den Veterinärämtern und bei den Jagdbehörden in der Oberpfalz laufen auf Hochtouren, alle Vorbereitungen für einen möglichen Ernstfall wurden getroffen“, betont Regierungspräsident Axel Bartelt: „Auch jeder einzelne von Ihnen kann mit dazu beitragen, dass sich die Seuche nicht weiter ausbreitet“. Das ASP-Virus überlebt nicht nur in der Umwelt, sondern auch in Lebensmitteln. Es kann z. B. in Schinken oder Wurst über mehrere Monate ansteckungsfähig bleiben. „Lassen Sie keine Speisereste, die Schweinefleisch enthalten, in der Natur zurück und verfüttern Sie diese nicht an Tiere“, appelliert Regierungspräsident Axel Bartelt an die Bürgerinnen und Bürger in der Oberpfalz und verweist auf ein Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz: https://www.stmuv.bayern.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tiergesundheit/krankheiten/asp/doc/merkblaetter/deutsch.pdf

 

Für Waldbesitzer und Forstarbeiter sind besondere Vorsichtsregeln zu beachten:

 

· KEIN Wegwerfen von Lebensmitteln und Speiseresten im Wald!

 

· KEINE Kompostierung von fleischhaltigen Lebensmitteln im eigenen Wald!

 

· Bitten Sie Ihre ausländischen Saisonarbeiter, die aus den Staaten kommen, in denen ASP nachgewiesen worden ist, keine Lebensmittel aus ihrer Heimat mitzubringen bzw. sorgen Sie dafür, dass Speisereste oder Lebensmittel unschädlich entsorgt werden! Aktuell wurde ASP insbesondere in Polen, Belgien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Slowakei und Serbien sowie im Baltikum, in Russland und der Ukraine nachgewiesen. Darüber hinaus tritt die ASP auch in Asien, insbesondere in China, auf.

 

Weitere Hinweise und Informationen bietet in knapper Form auch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter: https://www.bestellen.bayern.de/application/eshop_app000006?SID=1264337869&ACTIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:'08000218',BILDxCLASS:'Artikel',BILDxTYPE:'PDF')

 

 

Die Jägerschaft ist zu besonderer Aufmerksamkeit und Unterstützung aufgerufen:

 

· Der Schwarzwildbestand soll deutlich reduziert werden. Die Staatsregierung stellt den Revierinhabern eine Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die nicht zur Aufzucht notwendig sind, zur Verfügung.

 

· Aufmerksamkeit im Revier: Insbesondere Auffälligkeiten dem Veterinäramt melden. Probennahme bei Fallwild und Totfundmeldung, auch dazu stellt die Staatsregierung eine Aufwandsentschädigung zur Verfügung.

 

· Hygienischer Umgang v. a. mit Aufbruch und bei Kontakt mit Schweiß

 

· Erhöhte Vorsicht bei Jagdreisen in Befallsgebiete: Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen aus diesen Regionen ist verboten. Im Übrigen sind die gesetzlichen Beschränkungen streng zu beachten.

 

 

Weitere Hinweise und Informationen für die Jägerschaft bietet das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter: https://s7ce52c127a353929.jimcontent.com/download/version/1535116132/module/11246800395/name/Faltblatt%20des%20StmELF%20zur%20ASP%201808.pdf

 

 

Spezielles Merkblatt für landwirtschaftliche Betriebe: https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/landwirtschaft/dateien/m_asp.pdf

 

Alle weiteren wichtigen Informationen zur ASP finden Sie unter: https://www.stmuv.bayern.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tiergesundheit/krankheiten/asp/index.htm