Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk

Feuerwerk, Raketen, Kracher und Böller. Für Viele sind sie an Silvester unverzichtbar und gehören zum fulminanten Start ins Neue Jahr dazu. Damit dieser aber auch für alle – egal ob aktiver „Feuerwerker“ oder Zuschauer - ohne Unfälle verläuft, ist Vorsicht geboten. „Das Ganze ist alles andere als ungefährlich“, betont Florian Schmid, Leiter des Dezernats 2 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen am Gewerbeaufsichtsamt an der Regierung der Oberpfalz.

Damit die gute Partylaune nicht durch Unfälle zerstört wird, sollte man darauf achten, dass die pyrotechnischen Gegenstände zugelassen und geprüft wurden. „In Deutschland dürfen nur pyrotechnische Gegenstände mit einer Registriernummer wie zum Beispiel CE 0589-F2-008 verkauft werden“, weiß Schmid. Sie setzt sich aus der

  • der CE Kennzeichnung,
  • einer 4-stelligen Nummer der Benannten Stelle (z.B. 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und- Prüfung, kurz BAM)
  • der Kategorie (F2 – Feuerwerkskörper mit geringer Gefahr), in der der Feuerwerkskörper vom Hersteller klassifiziert wurde
  • einer laufenden Nummer

zusammen. Des Weiteren müssen die Sicherheitshinweise und die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache abgefasst sein.

 

Zur höchsten Vorsicht mahnt der Experte des Gewerbeaufsichtsamts beim Besuch der vielfältigen Märkte der tschechischen Grenzstädte: „Hier werden zum Teil fast identisch aussehende Feuerwerkskörper zu vermeintlichen Schnäppchenpreisen angeboten. Doch dabei handelt es sich meist um nicht überwachte Grau- oder Billigimporte oder in Deutschland erlaubnispflichtige Kategorie F3 oder F4  Feuerwerksartikel, also Feuerwerksartikel die eine mittlere bzw. große Gefahr darstellen.“

 

Wird bei Kontrollen festgestellt, dass mitgeführte pyrotechnische Gegenstände nicht zugelas­sen oder nicht gekennzeichnet sind, wird gegen den Besitzer bzw. die Besitzerin ein Strafverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingeleitet. „Die pyrotechnischen Gegenstände werden beschlagnahmt und nach Abschluss des Verfahrens  einer sicheren Vernichtung zugeführt“, so Schmid.

 

Auch selbstgefertigtes oder zusammengemischtes „Feuerwerk“ entspricht nicht den üblichen Qualitätsanforderungen, denn es ist nicht handhabungssicher, sondern instabil und sehr sensibel.  „Eine Explosion derartiger Böller im Nahbereich von Personen kann zu schwersten Verletzungen führen“, so der Dezernatsleiter. „Das Gewerbeaufsichtsamt warnt daher auch vor Eigenbau.“

 

 

Tipps vom Profi für ein gelungenes Feuerwerk

 

  • Kaufen Sie Feuerwerksartikel nur im gut sortierten Fach- oder Einzelhandel. Der Verkauf erfolgt in diesem Jahr von 28. bis einschließlich 31. Dezember.

 

  • Auch in Deutschland gekauftes Silvesterfeuerwerk kann bei unsachgemäßer Handhabung zu schweren Unfällen mit Sachschäden oder sogar zu Personenschaden führen. Deshalb haben Raketen, Kracher & Co. in den Händen von Kindern, Jugendlichen oder alkoholisierten Personen nichts zu suchen!

 

  • Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (dazu zählen z.B. die klassischen Raketen oder Batterien) dürfen nur in der Zeit von 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Oft gibt es örtliche Verwendungsbestimmungen, wie die Einschränkung des Zeitbereichs oder ein generelles Abbrennverbot, zum Beispiel in verschiedenen Altstädten. Hinweis: Möchten Sie zu besonderen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeiten oder anderen Feierlichkeiten ein Feuerwerk der Kategorie F2 abbrennen ist dies nur mit einer Erlaubnis der örtlichen Gemeindeverwaltung erlaubt.

 

  • Grundsätzlich verboten ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände aller Kategorien in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Dies gilt auch am 31. Dezember und 1. Januar.

 

  • Grundsätzlich sollten Sie bei der Verwendung von Feuerwerksartikel nicht nur auf Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit von anderen Menschen und Tieren achten. Sie sollten auch die Umwelt im Auge haben. Nach dem Feuerwerk sollte es selbstverständlich sein, die Feuerwerksreste (auch die, die wieder herunterkommen) aufzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies schont die Umwelt, vermeidet Nachbarschaftsstreitigkeiten und verhindert auch, dass sich Kinder beim Spielen mit den Feuerwerksresten verletzen.

 

  • Da es beim Zünden von Feuerwerkskörpern und Silvesterraketen zu Fehlfunktionen und „Versagern“ kommen kann ist es ratsam am Abbrennplatz einen Eimer mit Sand oder Wasser oder einen Autofeuerlöscher griffbereit zu haben.

 

  • Blindgänger und „Versager“ bitte auf keinen Fall ein zweites Mal anzünden.

 

Unter Beachtung der genannten Punkte sollte einem sicheren Umgang und einem gelungen Jahreswechsel nichts im Wege stehen.